Hallo
weiß zufällig jemand, ob ein Student, der seinen Bachelor hat, anschließend ein Masterstudium macht, und beim Masterstudium zum 3. (bzw. 9.) Semester das Studienfach wechselt, Anspruch auf Elternunterhalt hat? Bafög gibt es dann nicht mehr.
Wenn er direkt das neue Studienfach genommen hätte, wäre das völlig klar, er würde auch weiter Bafög kriegen. Es ist also nicht was völlig Neues, was da studiert wird. Er muss aber beim 1. Semester des neuen Masterstudienganges anfangen.
Ich hab schon gegoogelt, finde aber nichts wirklich Aussagekräftiges.
Folgenden Text habe ich auf einer Seite eines Anwalts gefunden: "Regelmäßig ist dem Studierenden von seinen Eltern nach Abschluss des Bachelor-Studienganges auch der Master-Studiengang zu finanzieren, sofern ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den Studiengängen besteht … Für den sachlichen Zusammenhang reicht es aus, wenn es sich um verwandte oder gleichwertige Studiengänge handelt "
Ein sachlicher Zusammenhang ist gegeben. Ist das Thema damit erschöpfend behandelt?
Viele Grüße