Hi,
ich bin seit ein paar Wochen geschieden und möchte jetzt wieder heiraten. Meine Ex-Frau macht ihren Unterhaltsanspruch geltend.
Hat meine zukünftige Ehefrau auch einen Unterhaltsanspruch??
Gibt es Urteile oder Hinweise auf ein solches Prozedere??
Gruß, Alex
Hallo,
deine Ex-Ehefrau (falls ein Anspruch überhaupt besteht) hat leider Vorrang vor der neuen Ehefrau. Sind (nicht-)eheliche Kinder vorhanden, sind diese bevorzugt unterhaltsberechtigt.
Zu dem Rangverhältnis ist diese Seite lesenswert:
http://www.finanztip.de/recht/familie/mehrber.htm
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