Verringert sich der Unterhaltsanspruch des nicht verdienenden Ehepartners gegen den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH mit einem Nettoeinkommen von ca. 8200,- € monatl., wenn dieser eine Insolvenz herbeiführt?
Ist dann der Unterhaltsanspruch des Ehepartners gegen den unterhaltspflichtigen Alleinverdiener und Inhaber der GmbH, der sich vor Insolvenzeröffnung errechnet hat pfändbar und muss auch nach Restschuldbefreiung beglichen werden?
Leider kann ich da nicht helfen. Nur eins. Das schuldhafte Verursachen einer Insolvenz ist strafbar.
Ansonsten kann nur ein Rechtsanwalt helfen. Gruß Juegud
Verstehe ich es richtig, dass die GmbH in die Insolvenz geführt wird? Wovon wird denn Ihr Mann seinen Lebensunterhalt bestreiten ? Wenn er nichts verdient, dann kann er auch keinen Unterhalt zählen bzw. sIcher nicht in der bisherigen Höhe. Es gibt eine Tabelle im Internet, aus der man ersehen kann, wie hoch der pfandungsfreie Betrag ist, den man behalten kann. Das hängt davon ab, ob man Kinder, Ehefrau etc. Hat und ob diese eigene Einkünfte haben. der Unthaltsanspruch wird also bestehen bleiben, die Höhe hängt aber von den genannten Faktoren ab und vor allem davon, ob überhaupt Einkommen erzielt werden kann.
.
derjenige, der sich bei einem Nettoeinkommen von 8200,00 monatlich entmündigen lässt (weil der Insolvenz anmeldet) hat irgendwas nicht richtig verstanden (gelinde gesagt).
Natürlich geht dieses Geld an den Insolvenzverwalter (ausgenommen des pfändungsfreien Betrages).
Nur damit kein Missverständnis entsteht - eine Person kann nicht „Inhaber“ einer GmbH sein, sondern allenfalls Gesellschafter.
Ob er (der geschäftsführende Gesellschafter) die Restschuldbefreiung bekommt entscheidet sich doch letztendlich erst am Schluss des Insolvenzverfahrens, also nach der sogenannten Wohlverhaltensphase. Dazu werden aber alle Gläubiger gehört.
Wenn sodann Restschuldbefreiung erteilt wird, dann muss er nicht mehr zahlen. Wenn er nicht befreit wird, dann logischerweise schon.
wie schafft man mit 8200 Euro in die Insolvenz zu gehen?
Sind Sie mit dem Insolventen verheiratet? Wenn ja, haben Sie gemeinsame Kinder unter drei Jahren?
Sollten keine gemeinsamen Kinder unter 3 Jahren da sein, so besteht kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Jeder ist in der Lage seinen Lebensunterhalt selber zu finanzieren.
Der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten ist auf drei Jahre runtergesetzt worden, auch nur, wenn Kinder unter 3 Jahren da sind.
Nach einer Restschuldbefreiung braucht man nichts mehr begleichen, alle Schulden sind weg. Sollte der Ehepartner mit unterschrieben haben, dann hat der die Schulden alleine zurück zu zahlen (was mir passiert ist, leider). So blöd ist man halt nur einmal:frowning: .
Kindesunterhalt ist das Einzige, was Vorrang hat. Alles andere wird nicht mehr bezahlt und ist nach Restschuldbefreiung weg.
Leider kann ich da nicht helfen. Nur eins. Das schuldhafte
Verursachen einer Insolvenz ist strafbar.
Ansonsten kann nur ein Rechtsanwalt helfen. Gruß Juegud
Das Kind ist erwachsen. Die Ehe bestand 16 Jahre. Die Ehefrau hat mit 48J. noch studiert, um sich ein eigene Existenz aufzubauen. Leider stellt sich die Wirtschaftslage so dar,dass kein Unternehmen eine 52j.Frau, nach 20J. Haushalt und spätem Studium in Ihr Unternehmen integrieren möchte. Auch die Bemühungen um eine Selbständigkeit im Dienstleistungsbereich haben bisher keine Früchte getragen,die meisten Menschen haben kein Geld oder die Einstellung „machen wir alles selbst“.
Der geschäftsführende Gesellschafter hofft durch die Insolvenz von seinen Schulden gegenüber den Zulieferern, den Kreditschulden gegenüber den Banken und seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Ehefrau befreit zu werden. Sein künftiges Gehalt bezieht er durch einen Trick mit seinem Schwager, der ihn auch bis zur Insolvenz beraten und begleitet hat. Der Schwager gründet ein neues Unternehmen auf seinen Namen. Der geschäftsf. Gesellschafter des ursprünglichen Unternehmens ist offiziell weder Teilhaber noch Angestellter. Für die Bereitstellung seines Namens erhält der Schwager eine großzügige monatliche Abfindung. Maschinen, Fuhrpark, Material, die für das neue Unternehmen benötigt werden, wurden schon vor einiger Zeit vom ursprünglichen Unternehmen bereitgestellt und tauchen nicht in den Büchern auf. Die in dem ursprünglichen Unternehmen gebauten Maschinen werden zusätzlich (nur auf dem Papier, die Maschinen haben ja nie den Besitzer gewechselt) von dem Cousin des geschäftsf. Gesellschafters gekauft. Dieser erhält die MwSt. einschl. eines Bonus für das Geschäft. Das restliche Geld, was dem ursprünglichen Unternehmen entnommen wurde kommt in ein Schließfach. Das ist das zukünftige Einkommen des geschäftsf. Gesellschafters, der offiziell Mittellos ist.
Der geschäftsführende Gesellschafter hofft durch die Insolvenz von seinen Schulden gegenüber den Zulieferern, den Kreditschulden gegenüber den Banken und seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Ehefrau befreit zu werden. Sein künftiges Gehalt bezieht er durch einen Trick mit seinem Schwager, der ihn auch bis zur Insolvenz beraten und begleitet hat. Der Schwager gründet ein neues Unternehmen auf seinen Namen. Der geschäftsf. Gesellschafter des ursprünglichen Unternehmens ist offiziell weder Teilhaber noch Angestellter. Für die Bereitstellung seines Namens erhält der Schwager eine großzügige monatliche Abfindung. Maschinen, Fuhrpark, Material, die für das neue Unternehmen benötigt werden, wurden schon vor einiger Zeit vom ursprünglichen Unternehmen bereitgestellt und tauchen nicht in den Büchern auf. Die in dem ursprünglichen Unternehmen gebauten Maschinen werden zusätzlich (nur auf dem Papier, die Maschinen haben ja nie den Besitzer gewechselt) von dem Cousin des geschäftsf. Gesellschafters gekauft. Dieser erhält die MwSt. einschl. eines Bonus für das Geschäft. Das restliche Geld, was dem ursprünglichen Unternehmen entnommen wurde kommt in ein Schließfach. Das ist das zukünftige Einkommen des geschäftsf. Gesellschafters, der offiziell Mittellos ist.
Herzlichen Dank und ein schönes Wochende
Guten Morgen,
derjenige, der sich bei einem Nettoeinkommen von 8200,00
monatlich entmündigen lässt (weil der Insolvenz anmeldet) hat
irgendwas nicht richtig verstanden (gelinde gesagt).
Natürlich geht dieses Geld an den Insolvenzverwalter
(ausgenommen des pfändungsfreien Betrages).
Nur damit kein Missverständnis entsteht - eine Person kann
nicht „Inhaber“ einer GmbH sein, sondern allenfalls
Gesellschafter.
Ob er (der geschäftsführende Gesellschafter) die
Restschuldbefreiung bekommt entscheidet sich doch letztendlich
erst am Schluss des Insolvenzverfahrens, also nach der
sogenannten Wohlverhaltensphase. Dazu werden aber alle
Gläubiger gehört.
Wenn sodann Restschuldbefreiung erteilt wird, dann muss er
nicht mehr zahlen. Wenn er nicht befreit wird, dann
logischerweise schon.
Die 8200,- € werden vorwiegend dafür benutzt Bargeld an Kunden als Kundengeschenk im Gegenzug für eine Auftragserteilung bereit zu stellen.
Das Kind ist erwachsen. Die Ehe bestand 16 Jahre. Die Ehefrau hat mit 48J. noch studiert, um sich ein eigene Existenz aufzubauen. Leider stellt sich die Wirtschaftslage so dar,dass kein Unternehmen eine 52j.Frau, nach 20J. Haushalt und spätem Studium in Ihr Unternehmen integrieren möchte. Auch die Bemühungen um eine Selbständigkeit im Dienstleistungsbereich haben bisher keine Früchte getragen,die meisten Menschen haben kein Geld oder die Einstellung „machen wir alles selbst“.
Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.
wie schafft man mit 8200 Euro in die Insolvenz zu gehen?
Sind Sie mit dem Insolventen verheiratet? Wenn ja, haben Sie
gemeinsame Kinder unter drei Jahren?
Sollten keine gemeinsamen Kinder unter 3 Jahren da sein, so
besteht kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Jeder ist in der
Lage seinen Lebensunterhalt selber zu finanzieren.
Der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten ist auf drei Jahre
runtergesetzt worden, auch nur, wenn Kinder unter 3 Jahren da
sind.
Nach einer Restschuldbefreiung braucht man nichts mehr
begleichen, alle Schulden sind weg. Sollte der Ehepartner mit
unterschrieben haben, dann hat der die Schulden alleine zurück
zu zahlen (was mir passiert ist, leider). So blöd ist man halt
nur einmal:frowning: .
Kindesunterhalt ist das Einzige, was Vorrang hat. Alles andere
wird nicht mehr bezahlt und ist nach Restschuldbefreiung weg.
Das Kind ist erwachsen. Die Ehe bestand 16 Jahre. Die Ehefrau hat mit 48J. noch studiert, um sich ein eigene Existenz aufzubauen. Leider stellt sich die Wirtschaftslage so dar,dass kein Unternehmen eine 52j.Frau, nach 20J. Haushalt und spätem Studium in Ihr Unternehmen integrieren möchte. Auch die Bemühungen um eine Selbständigkeit im Dienstleistungsbereich haben bisher keine Früchte getragen,die meisten Menschen haben kein Geld oder die Einstellung „machen wir alles selbst“.
Der geschäftsführende Gesellschafter hofft durch die Insolvenz von seinen Schulden gegenüber den Zulieferern, den Kreditschulden gegenüber den Banken und seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Ehefrau befreit zu werden. Sein künftiges Gehalt bezieht er durch einen Trick mit seinem Schwager, der ihn auch bis zur Insolvenz beraten und begleitet hat. Der Schwager gründet ein neues Unternehmen auf seinen Namen. Der geschäftsf. Gesellschafter des ursprünglichen Unternehmens ist offiziell weder Teilhaber noch Angestellter. Für die Bereitstellung seines Namens erhält der Schwager eine großzügige monatliche Abfindung. Maschinen, Fuhrpark, Material, die für das neue Unternehmen benötigt werden, wurden schon vor einiger Zeit vom ursprünglichen Unternehmen bereitgestellt und tauchen nicht in den Büchern auf. Die in dem ursprünglichen Unternehmen gebauten Maschinen werden zusätzlich (nur auf dem Papier, die Maschinen haben ja nie den Besitzer gewechselt) von dem Cousin des geschäftsf. Gesellschafters gekauft. Dieser erhält die MwSt. einschl. eines Bonus für das Geschäft. Das restliche Geld, was dem ursprünglichen Unternehmen entnommen wurde kommt in ein Schließfach. Das ist das zukünftige Einkommen des geschäftsf. Gesellschafters, der offiziell Mittellos ist.
das ist leider so, da wird sich auch keiner auf Hinweise eingehen. Wenn die Insolvenz einmal läuft, dann macht man nichts.
Ich habe sogar alles schriftlich nachweisen können, wollte aber keiner wissen. Die Restschuldbefreiung war nach 4 Jahren schon so gut wie durch, als mein Ex verstarb.
Ich habe alle Unterlagen gefunden, habe dem Insolvenzgericht jetzt alle Unterlagen gegeben und bin mal gespannt, ob der Inso Verwalter den Schaden zahlen wird, denn er hat nicht aufgepasst.
Er wird keinen Unterhalt zahlen müssen, dann muss die Frau erst Harz 4 beantragen, dann würde er wieder gefragt werden, denn wenn der Staat zahlen soll, dass ist natürlich was anderes.
Aber da er sich in der Insolvenz befindet wird er wohl nicht zahlen müssen.
Ein RA hat abgelehnt mich zu vertreten. Ich solle zuerst 2 andere RA verschleißen um dann bittend bei ihm wieder vorsprechen zu dürfen. Er würde dann darüber nachdenken, wenn ich ihm für die ersten 10 Std. 1500,-€ und bis zur Vollendung des Verfahrens voraussichtlich 45.000,-€ zukommen lasse - das alles ohne den geringsten Hinweis auf Erfolg. Ob ich mir einbilden würde, dass er auf der Basis von Prozesskostenhilfe arbeiten würde. Im Übrigen sei Ihm das Thema zu aufwendig, ich wäre ihm zu illusionär und er hätte nicht das geringste Interesse daran sich für mich einzusetzen. Das Unternehmen gehöre schließlich meinem Mann und das wäre das Selbe, wie wenn sich mein Mann einen Porsche kaufen würde und den dann vor die Wand fährt. Mit einer Person wie mir will dieser RA, so seine Worte nichts zu tun haben.Wenn ich durch einen RA vertreten werden will, so gibt er mir den guten Rat solle ich mein Auftreten zuerst einmal verändern.
Danke und ein schönes Wochenende
Leider kann ich da nicht helfen. Nur eins. Das schuldhafte
Verursachen einer Insolvenz ist strafbar.
Ansonsten kann nur ein Rechtsanwalt helfen. Gruß Juegud
leider nichts. Mit Verdächtigungen muss man auch noch aufpassen, auch wenn man sicher weiss, dass es so ist.
Unsere Gesetze unterstützen dieses alles ja leider noch.
Bin auch 53 und es ist wirklich nicht einfach eine Stelle zu finden. Zumal es ein Unterschied wie Tag und Nacht auf dem Arbeitsmarkt ist.
Jeder denkt nur an sich und geht über Leichen. Ich finde … eine schreckliche Zeit.
wenn er das so macht, dann ist natürlich die Pleite vorhersehbar.
Was den Job anbelangt, so stimmt das nicht. Wenn Sie qualifiziert sind, bekommen Sie auch einen Job; wenn Sie wollen auch noch mit 65. Noch viel einfacher geht es mit der Selbstständigkeit. Sie müssen nur professionelle seriöse Berater haben. Zugestanden - davon gibt es leider nicht viele.
Guten Morgen und herzlichen Dank für die Antwort.
Ich beziehe mich bei meinen Aussagen als Frau auf meine Erfahrungen zur Jobsuche bei adäquaten Unternehmen sowohl auf meine Bewerbungen und die entsprechenden Rückmeldungen, wenn überhaupt eine Rückmeldung kam als auch auf meine Selbständigkeit, die mich für die Ausbildung, Website, Annoncen, Material und auch natürlich auch für Berater (nicht einen sondern einige),etc. bisher nur viel Geld gekostet hat.
Worauf beziehen Sie sich? Wenn Sie einen guten Vorschlag haben, würde ich mich sehr darüber freuen.
VG Ina