Unterhaltsanspruch eines 21jähr.Behinderten

Hallo,
mein Sohn(21,Behinderungsgrad 80)besucht eine Behindertenwerkstatt inkl.Berufsausbildung.
Bis zum 18.Lebensjahr hatte er einen Beistand des Jugendamtes und einen Unterhaltstitel(Lohnpfändung)gegen seinen Vater.Dieser wurde arbeitslos und zuletzt wurde 2010 33,30€ von seinen Leistungen gepfändet.
Er hat jetzt wieder eine Vollzeitstelle aufgenommen.
Frage:
ist er Unterhaltspflichtig?