Hallo,
mein Sohn(21,Behinderungsgrad 80)besucht eine Behindertenwerkstatt inkl.Berufsausbildung.
Bis zum 18.Lebensjahr hatte er einen Beistand des Jugendamtes und einen Unterhaltstitel(Lohnpfändung)gegen seinen Vater.Dieser wurde arbeitslos und zuletzt wurde 2010 33,30€ von seinen Leistungen gepfändet.
Er hat jetzt wieder eine Vollzeitstelle aufgenommen.
Frage:
ist er Unterhaltspflichtig?