Ich habe eine sher komplizierte sache am Laufen und zwar versuche ich es so kurz wie möglich zusammen zu fassen:
Ich Azubi in der 2 Ausbildung(damals rausgeflogen nach 8 monaten) hab BAB beantragt. Habe nur 25E bekommen, hab es wiederrufen. Danach habe ich 55€ bekommen p.M. Habe nun wieder wiederrufung. Begründung: Vater zahlt kein Unterhalt dank Urteil. Sollte Urteil abschicken und bekahm antwort darauf. :
Laut dem Urteil kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch während einer 2 Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt besteht… aufgrund unzureichenden Vortrags, konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Unterhaltsspruch durch den Abbruch der Berufsausbildung der Firma X auch für eine zweite Berufsausbildung verwirkt wurde.
Haben sie für die am 1.8.2010 aufgenommende Berufsausbildung Unterhaltsansprüche gegnüber Ihrem Vater geltend gemacht? Wann und in welcher Form erfolgte bisher die Geltendmachtung? Mit welcher Begründung erfolgte ggf. eine Ablehnung der Unterhaltszahlung?
Meine frage beim Letzten Absatz…wie muss ich da reagieren? Muss ich zu meinem Vater gehen und sagen: Hey du solltest zahlen? Oder sollte ich mein Anwalt eher Fragen ob das Gerichtlich wiedermal geklärt werden muss? und wie muss ich jetzt mit der Bundesagentur für Arbeit umgehen? wie antworten?