Unterhaltsanspruch geltend machen

Ich habe eine sher komplizierte sache am Laufen und zwar versuche ich es so kurz wie möglich zusammen zu fassen:

Ich Azubi in der 2 Ausbildung(damals rausgeflogen nach 8 monaten) hab BAB beantragt. Habe nur 25E bekommen, hab es wiederrufen. Danach habe ich 55€ bekommen p.M. Habe nun wieder wiederrufung. Begründung: Vater zahlt kein Unterhalt dank Urteil. Sollte Urteil abschicken und bekahm antwort darauf. :

Laut dem Urteil kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch während einer 2 Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt besteht… aufgrund unzureichenden Vortrags, konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Unterhaltsspruch durch den Abbruch der Berufsausbildung der Firma X auch für eine zweite Berufsausbildung verwirkt wurde.

Haben sie für die am 1.8.2010 aufgenommende Berufsausbildung Unterhaltsansprüche gegnüber Ihrem Vater geltend gemacht? Wann und in welcher Form erfolgte bisher die Geltendmachtung? Mit welcher Begründung erfolgte ggf. eine Ablehnung der Unterhaltszahlung?

Meine frage beim Letzten Absatz…wie muss ich da reagieren? Muss ich zu meinem Vater gehen und sagen: Hey du solltest zahlen? Oder sollte ich mein Anwalt eher Fragen ob das Gerichtlich wiedermal geklärt werden muss? und wie muss ich jetzt mit der Bundesagentur für Arbeit umgehen? wie antworten?

Also grundsätzlich sind Deine Eltern zum Unterhalt vepflichtet. Wie genau Dein Fall gelagert ist, solltes Du mit Deinem Anwalt klären, den Du ja schon hast. Grundsätzlich kann der Anwalt Dich in diesen Dingen auch gut beraten.

hallo patrick,ich kann dir nur sagen das du alle unterhaltsansprüche verloren hast wenn du schuldhaft rausgeflogen bist-bei deiner 1. ausbildung.uns ging es genau so-der sohn meines mannes aus 1. ehe hat erste lehre versemmelt und wir mußten nicht mehr zahlen.
mein rat ist für dich:ich arbeite im jobcenter und weiß das jeder jugendliche einen zugewiesenen berater im amt hat und dort wird geprüft von einer unterhaltsstelle in wie weit dein vater zur zahlung rangezogen werden kann.lasse dir einen termit bei deiner arbeitsberaterin geben und bringe dein anliegen vor. viel glück für dich-und ich hoffe du schaffst deine ausbildung!!!

Vielen Dank, nur giebs da ein Prob… Meine Beratungsstelle ist in Niedersachsen, und ich wohne auf Rügen. Ein nächster Jobcenter ist in der Stadt Bergen, wo ich schon offt war. Doch als ich mit jemanden persönlich sprechen wollte haben die mich abgewiesen und mir gesagt das ich doch bitte nach Strahlsund gehen möchte aus der Begründung das sie keine BAB-fachkräfte haben. Das Prob hierbei ist…hin und zurück kostet es 25€…nur um mal kurz was zu klären weil das per Telefon nie klapt( sollten inerhalb 48 stunden rückrufen, angeblich wurde es versucht, doch mein Handy hatte nie etwas angezeigt, und die nummer wurde 3 mal nachgeprüft), ist unmöglich, da ich ja nur von weniger als mein kindergeld leben muss,…das klapt also schoneinmal nicht, bleibt mir also nur noch der Weg über den Anwalt :frowning:

Hallo Patrick,

ich denke, du solltest dazu wirklich deinen Anwalt befragen, denn deine Situaion ist doch etwas komplizierter.

Viel Erfolg
Nadja

Leider kann ich Ihnen bei diesem kompliziertem Fall nicht weiter helfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt (evtl. über Beratungshilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht). MfG

Also am besten gehst Du zum Anwalt. Ich denke, Es erspart Dir lange und ergebnislose Diskussionen.