Wenn ein Kind bei den Großeltern mütterlicherseits lebt würde es dann Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen haben, oder nur vom Vater? Sprich, wenn die Mutter nicht im selben Haushalt lebt wie das Kind. Und hätte dies Auswirkungen auf den Unterhalt des Mannes?
Wenn beide voll zahlen müssten, würde das in manchen Fällen einen Unterhalt von ca. 1.200 Euro plus Kindergeld ausmachen. Kann das sein? Denn das würde bedeuten, dass dem Kind mehr Geld als einem Hartz IV Empfänger zustünde. Gibt es hierfür irgendwelche Deckelungen oder ähnliches?
Hallo,
wenn ein minderjähriges Kind nicht von den Eltern betreut wird, richtet sich der Unterhaltsanspruch des Kindes nach dem GEMEINSAMEN Einkommen der Eltern.
Die Einkommen der Eltern werden addiert. Dann wird in die Düsseldorfer Tabelle geguckt. Anhand des addierten Einkommens wird der Unterhaltsbedarf des Kindes festgelegt. Danach wird das gesamte Kindergeld abgezogen und der Rest des Unterhaltsbedarfes nach dem Einkommen der Eltern gequotet auf diese verteilt.
Kann evtl. auch umgekehrt sein, dass vor dem Kindergeld gequotet und auf die Eltern verteilt wird und dann jeder Elternteil das halbe Kindergeld noch abziehen darf.
Jeder Elternteil darf mindestens Selbstbehalt von mindestens 900 Euro behalten - wenn er berufstätig ist. Ohne Berufstätigkeit ist der Selbstbehalt eines Elternteiles 770 Euro.
Gruß
Ingrid
Danke Ingrid!
Wenn aber nun die Frau nicht’s verdient und die „Eltern“ auch nicht zusammen sind? (Vater ist also quasi nur biologischer Erzeuger.) Muss dann die Frau trotzdem etwas zahlen? Bzw. muss nun der Vater weniger zahlen?
Hier kommt es dann darauf an, warum die Mutter nichts verdient. Will sie nicht arbeiten (oder kann man ihr das unterstellen) kann es passieren, dass ihr fiktiv ein Einkommen zugerechnet wird, nach dem sie Unterhalt zahlen müsste. Zahlt sie dann diesen - auf fiktiver Einkommensbasis ausgererechneten - Unterhalt nicht, kann gepfändet werden und/oder es laufen Schulden auf.
Durch den Unterhalt der Mutter (auch wenn er in der Realität nicht fließt) muss der Vater weniger bezahlen.
Eltern von minderjährigen Kindern, die ihre Kinder nicht selber betreuen, müssen alles erdenkliche unternehmen um ihre minderjährigen Kinder mindestens finanziell sicher zu stellen.
Gruß
Ingrid
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