Hallo zusammen,
was kann bei Ermittlung des Unterhaltsanspruch für Mutter (unverheiratet) und Kind als betragsmindernd für den Vater angerechnet werden (Direktversicherung etc.)?
Gibt es hier genaue Maßregeln oder ist dies dem „Gut-Dünken“ des Sachbearbeiters des Jugendamtes überlassen?
Danke!
Christoph
Hallo zusammen,
was kann bei Ermittlung des Unterhaltsanspruch für Mutter
(unverheiratet) und Kind als betragsmindernd für den Vater
angerechnet werden (Direktversicherung etc.)?
Da ich nicht weiss, in welchem Teil Deutschlands du lebst google doch bitte mal unter „Unterhaltsrechtliche Leitlinien“ und such dir die aus, die dem Wohnort des Kindes (!) am nächsten sind,
in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien suchst du dir dann den Punkt „Bereinigung des Einkommens“
Gibt es hier genaue Maßregeln oder ist dies dem „Gut-Dünken“
des Sachbearbeiters des Jugendamtes überlassen?
In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien finden sich so tolle Formulierungen wie „im Rahmen des Angemessenen“ usw… d. h. das Jugendamt entscheidet, wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du dann Klagen bzw. dich dann vom Jugendamt verklagen lassen.
Das Jugendamt regelt sowieso ausschliesslich den Unterhalt für das Kind, da gibt es feste Regelsätze, (Stichwort Düsseldorfer/Berliner Tabelle) die Mutter muss sich selbst (z. B. durch einen Rechtsanwalt) um Ihren Unterhalt kümmern, das Jugendamt regelt hier gar nichts.
grüße
dragonkidd
Danke!
Christoph