Unterhaltsanspruch nach absolvierter Prüfung

hallo,

Ich habe bis jetzt an meine 19 jährige Tochter einen Unterhalt in Höhe von ca. 240 EUR gezahlt. (wurde vom JA ausgerechnet), bin „neu“ verheiratet und habe einen 10-jährigen Sohn mit meiner jetztigen Ehefrau.

Meine Tochter hat im Juni die Prüfung zur staatl. gepfüten Fremdsprachensssistentin mit Fachoberschulreife abgelegt.(3-jähr. Bildungsgang mit Berufsabschluss und Fachoberschulreife), wie es auf der Internetseite des Berufskollegs beschrieben wird.

Frage 1.: Gilt dieser Bildungsgang als eine „richtige“ Ausbildung?

Zahlungen habe ich im Juli eingestellt, da die Prüfung im Juni bestanden wurde und nun kam ein Brief vom Jugendamt, dass ich weiter verpflichtet bin zu zahlen, weil sie ja studieren will.

Anders als sie mir vor einigen Monaten erzählte, da wollte sie noch Medieninformatik studieren, hat sie sich an folgenden FH für folgende Studiengänge angemeldet:

Fachhochschule Köln - „mehrsprachige kommunikation“
Fachhochschule Niederrhein - „textile & clothing management“
Fachhochschule Rhein-Waal - „psychologie(arbeits-und organisationspsychologie)“ und „international business ans social sciences“

Wo sie angenommen wird, erfährt sie im August.

Studienbeginn: Oktober 2010

Frage 2.: Bin ich nun wirklich verpflichtet weiter Unterhalt zu zahlen?

Frage 3: Wie soll ich mich nun in der Zeit bis zum Studienbeginn, bzw. bis zur Entscheidung wo sie angenommen wird, verhalten?

Es wäre wirklich hilfreich, wenn ich eine Antwort auf meine Fragen bekommen würde.

Vielen Dank im voraus

Gruß
moppel*1

Hallo moppel*1,

Antwort 1: Ja, Sie sind Unterhaltspflichtig bis höchstens zum 27ten Lebensjahr, wenn ihre Tochter studiert.

Antwort 2: Jede Bildung ist eine Art der Ausbildung,da stelle ich mir die Frage ob es dann ein Studiumplatz ist.Also das heisst. ist es eine Weiterbildung , dann zahlen Sie Unterhalt bis zum 25ten Lebensjahr.

Wenn diese bisherige Ausbildung ihr Ziel nicht erreicht hat, kann die 2te nur vom Vorteil für ihre Tochter sein.

Ihre Tochter hat keine Schuld, den Unterhalt müssen sie weiter bezahlen, da sie keine Arbeitsstelle hat.

Auf der andere Seite, können Sie stolz sein, das ihre Tochter sich weiterausbildet.
Es wäre schön, wenn sie einfach nur Vater sind.

Wenn ihre 1te Ehe nicht gescheitert wäre, dann hiesse es nicht Unterhalt, sondern die Eltern kümmern sich um das Wohlbefinden der Kinder. Ich hoffe, sie verstehen mich.

mfg

Angela06

also in meinen Augen ist das eine Ausbildung.
2.)Unterhalt über 18 muss immer vom Kind selber beantragt werden, Das Jugendamt darf dieses nicht mehr, sie muss sich einen Anwalt nehmen. Der Unterhalt wird dabei ohnehin von Vater und Mutter gemeinsam getragen. Beide müssen Bargeld zahlen und dieser errechnet sich aus den Einkünften beider Elternteile.
3.) Abwarten und Tee trinken, oder hat sie Sie schon verklagt und die Mutter auch. Das muss sie nämlich und zwar beide Teile!
Gruß
Agnes

Hallo,
nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung steht ihr kein Unterhalt mehr zu. Dies würde ich als Ausbildung bezeichnen.
In der Zeit bis zum Studienbeginn müsste ihr Tochter ALG 2 beantragen.
Anderseits ist es so, wie ist ihr Verhältnis zu ihrer Tochter und möchten sie das sie einen Beruf erlernt der ihr Spaß macht und mit dem sie später gut leben kann. Was würden sie in die Ausbildung ihrer Tochter investieren wenn sie mit ihrer Familie leben würde. wenn ihr zweites Kind diesen Abschluss hätte würden sie dann auch kein Unterhalt mehr zahlen wollen?
Ich sehe eigentlich meine Aufgabe als Elternteil meinem Kind eine gute Ausbildung zu ermöglichen.

M.f.G.
Mom 61

Hallo,

ob Fremdsprachenassistentin ein richtiger Beruf ist kann ich dir nicht genau sagen. Ich denke schon…
Unterhalt wirst Du wohl leider so lange zahlen müssen bis Deine Tochter Geld verdient und für sich allein sorgen kann. Will sie studieren bekommt sie sicher elternabhängiges Bafög. Erkundige Dich doch mal genau beim Jugendamt. Jeder Fall wird hier individuell berechnet.

LG Anne

hallo,
sorry, da hab ich überhaupt keine Ahnung von!
Hoffe du hast trotz des „Zahlungsschlamassels“ eine gutes Verhältnis zu deiner Tochter!
Alles Gute

Sorry,
mir etwas zu kompliziert, vielleicht mal einen Profi heranziehen oder erst vielleicht einmal garnichts zahlen.Ich wüsste sowieso nicht, warum man zwischen den Ausbildungen zahlen sollte. Da wäre jawohl das Arbeitsamt dran. Die Finanzierung der 2. ten Ausbildung würde mir auch nicht einleuchten.

Beste Grüsse

Vielen Dank für die Antwort.

Sie hat uns beide noch nicht verklagt.

Sie hat letztes Jahr, wo sie 18 wurde, sich beim Jugendamt erkundigt und das Jugendamt hat den Betrag ausgerechnet, den ich und ihre Mutter zu zahlen haben.

Nun ist sie wieder zum Jugendamt hin und dort wurde ihr gesagt, dass sie weiterhin anspruch hat.
Hat das Jugendamt wirklich nicht zu entscheiden, ob gezahlt werden muss, oder nicht?
Noch eine Anmerkung: vor einigen Jahren habe ich eine dynamische Jugendamturkunde erstellen lassen, vielleicht hat das Jugendamt doch deswegen was zu sagen?! Das weiss ich aber leider nicht.

Wie Du schon sagtest, abwarten und Tee trinken. Sie weiss noch nicht was sie studieren wird. Sie soll erst mal sagen, was es wird und ich werde sie unabhängig von der Zahlung natürlich unterstützen- was ich ihr schon aber gesagt habe. Hier geht es nur ums Prinzip und darum,dass sie das Geld gar nicht erhält sonder muss alles ihrer Mutter abgeben, weil sie bei ihr lebt. Sie war auch der Auslöser der ganzen Geschichte, weil ihr jetzt viel Geld fehlt und so schickte sie ihre Tochter zum Amt…

ich selber war vor 1 1/2 Jahren beim Jugendamt und sollte mir die Urkunde, die mein Ex auch unterschrieben hatte abholen, da diese ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr eintreten dürfen. Sie würden sich sogar strafbar machen, wenn sie mir Auskunft geben würden. Wenn muss der Sohn selber sich einen Anwalt nehmen und er muss auch mich verklagen. Der Unterhalt ist nach Einkommen beider Elternteile zu berechnen und darf auch nicht von der Mutter wie vorher in Naturalien bezahlt werden. Du schriebst das deine Ex das Geld immer noch bekommt. Sie ist Ihrer Tochter bargeld- Unterhalt verpflichtet. Das stink also zum Himmel. Verlange vom Vater und gebe mir ist sicher nicht, da steckt wohl auch die Frau Mama mit drin! Die Urkunde zählt nur bis zur Volljahrigkeit, danach bekommt die Mutter diese (als Andenken, oder sowas!) Das Jugendamt bezahlt ab 18 eh keine Anwälte mehr und die würden den Teufel tuen Geld aus zu geben, was sie nicht dürfen!
Gruß
Agnes

Hallo zu Frage 1:
Ob diese Ausbildung so anerkannt wird, weiß ich leider auch nicht. Wahrscheinlich ist der Abschluß mit FachHOCHschulreife und nicht nur Fachoberschulreife.
Zu Frage 2:
Wenn es sich um ein Ersstudium handelt, bist Du verpflichtet.
Zu Frag 3:
Wenn es sich um eine richtige,abgeschlossene Ausbildung handelt, müßte Deine Tochter eigentlich bis zum Studium Arbeitslosengeld erhalten.

Was ist Ihnen denn Ihr Kind wert???

hallo,

das weiß ich nicht…aber so wie du das besachrieben hast, ist das eine richtige Ausbildung gewesen,und dann brauchst du ekin Unterhalt mehr zahlen, aber macht dich bitte noch wo anders schlau

lisa

hallo,

also ja Du bist verpflichtet weiter unterhalt zu zahlen.
auch wenn sie eine abgeschlossene berufsausbildung hat, darf sie anschließend studieren. es muss sich allerdings um einen relevanten und in bezug stehenden studiengang handeln. also kein medizin oder jura nach der ausbildung zur fremdsprachenassistentin. ich denke es handelt sich um eine annerkannte ausbildung, sie ist immerhin staatlich geprüft.
bis zum studienbeginn bist du verpflichtet zu zaheln, obwohl sie sich in dieser zeit arbeitslos melden muss. inwieweit der unterhalt darauf angerechnet wird, weiß ich nicht. du solltest dir auf jeden fall die immatrikulation der uni zeigen lassen, bezw. die regelmäßigen erfolge an der uni (prüfungen etc.) wenn sie 27 jahre ist, bist Du aus dem schneider…

hallo,

Ich habe bis jetzt an meine 19 jährige Tochter einen Unterhalt
in Höhe von ca. 240 EUR gezahlt. (wurde vom JA ausgerechnet),
bin „neu“ verheiratet und habe einen 10-jährigen Sohn mit
meiner jetztigen Ehefrau.

Meine Tochter hat im Juni die Prüfung zur staatl. gepfüten
Fremdsprachensssistentin mit Fachoberschulreife
abgelegt.(3-jähr. Bildungsgang mit Berufsabschluss und
Fachoberschulreife), wie es auf der Internetseite des
Berufskollegs beschrieben wird.

Frage 1.: Gilt dieser Bildungsgang als eine „richtige“
Ausbildung?

Zahlungen habe ich im Juli eingestellt, da die Prüfung im Juni
bestanden wurde und nun kam ein Brief vom Jugendamt, dass ich
weiter verpflichtet bin zu zahlen, weil sie ja studieren will.

Anders als sie mir vor einigen Monaten erzählte, da wollte sie
noch Medieninformatik studieren, hat sie sich an folgenden FH
für folgende Studiengänge angemeldet:

Fachhochschule Köln - „mehrsprachige kommunikation“
Fachhochschule Niederrhein - „textile & clothing management“
Fachhochschule Rhein-Waal - „psychologie(arbeits-und
organisationspsychologie)“ und „international business ans
social sciences“

Wo sie angenommen wird, erfährt sie im August.

Studienbeginn: Oktober 2010

Frage 2.: Bin ich nun wirklich verpflichtet weiter Unterhalt
zu zahlen?

Frage 3: Wie soll ich mich nun in der Zeit bis zum
Studienbeginn, bzw. bis zur Entscheidung wo sie angenommen
wird, verhalten?

Es wäre wirklich hilfreich, wenn ich eine Antwort auf meine
Fragen bekommen würde.

Vielen Dank im voraus

Gruß
moppel*1

Hallo,

ihre Tochter wird auf dem sogenannten 2. Bildungsweg studieren, das heißt das diese 3 Jahre als normale Ausbildung angerechnet werden.

Wenn es sicher ist das Ihre Tochter einen der 3 gewählten Themen studiert, so sind sie leider bis Oktober und natürlich auch danach zur Zahlung verpflichtet. Sollte sie sich doch noch anders entscheiden und nicht studieren wollen, sieht dies natürlich wieder ganz anders aus.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo Moppel*1,

der Abschluss zur staatl. gepfüten Fremdsprachensssistentin mit Fachoberschulreife gilt als abgeschlossene Ausbildung.

Im Studium gibt es Bafög und dafür wird das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt.
Es kann sein wenn beide Elternteile gut verdienen das auch das Studium noch finanziert werden muss.

Wegen dem Unterhalt würde ich mich mit dem Jugendamt nochmals in Verbindung setzten.

Schau erstmal ob deine Tochter angenommen wird oder ob Sie warten muss, denn es gibt viele Studiengänge die sehr beliebt und daher überfüllt sind. Bei einem Durchschnitt wird geschaut und es kann sein das Sie dann auf der Warteliste steht.

Danach müsst Ihr weiter sehen ob Sie sich einen Job sucht um die Zeit zu überbrücken oder sich anderweitig etwas dazu verdient.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Vielen Dank für deine vielen Fragen leider kann ich dir da nicht wirklich weiter helfen.Sorry

Hallo
Ja es ist Leider so!!!
Bis 22 Jahre wenn Sie wie gesagt Studiert und kein eigenes Einkommen hat !!! Tut mir Leid auch für die zwischen Zeit bist Du zum Unterhalt verpflichtet!!
Die jetzigen Rückstände musst Du auch bezahlen ,sieht nich gut aus Ich weiss Sorry aber es ist so !!!
LG sandy

hi,
wie kommst du denn auf 22 Jahre?

Gruß
moppel*1

Hallo
laut Düsseldorfer Tabelle je nach dem auch bis 25 Jahre !!! In der Studien Zeit !!!
LG Sandy