hallo,
Ich habe bis jetzt an meine 19 jährige Tochter einen Unterhalt in Höhe von ca. 240 EUR gezahlt. (wurde vom JA ausgerechnet), bin „neu“ verheiratet und habe einen 10-jährigen Sohn mit meiner jetztigen Ehefrau.
Meine Tochter hat im Juni die Prüfung zur staatl. gepfüten Fremdsprachensssistentin mit Fachoberschulreife abgelegt.(3-jähr. Bildungsgang mit Berufsabschluss und Fachoberschulreife), wie es auf der Internetseite des Berufskollegs beschrieben wird.
Frage 1.: Gilt dieser Bildungsgang als eine „richtige“ Ausbildung?
Zahlungen habe ich im Juli eingestellt, da die Prüfung im Juni bestanden wurde und nun kam ein Brief vom Jugendamt, dass ich weiter verpflichtet bin zu zahlen, weil sie ja studieren will.
Anders als sie mir vor einigen Monaten erzählte, da wollte sie noch Medieninformatik studieren, hat sie sich an folgenden FH für folgende Studiengänge angemeldet:
Fachhochschule Köln - „mehrsprachige kommunikation“
Fachhochschule Niederrhein - „textile & clothing management“
Fachhochschule Rhein-Waal - „psychologie(arbeits-und organisationspsychologie)“ und „international business ans social sciences“
Wo sie angenommen wird, erfährt sie im August.
Studienbeginn: Oktober 2010
Frage 2.: Bin ich nun wirklich verpflichtet weiter Unterhalt zu zahlen?
Frage 3: Wie soll ich mich nun in der Zeit bis zum Studienbeginn, bzw. bis zur Entscheidung wo sie angenommen wird, verhalten?
Es wäre wirklich hilfreich, wenn ich eine Antwort auf meine Fragen bekommen würde.
Vielen Dank im voraus
Gruß
moppel*1