Folgende Situation:
Ich studiere seit 2008 Pädagogik und habe in dieser Zeit keinen Unterhalt von meinem Vater erhalten. Ich wohne nicht zu Hause, sondern in einem anderen Bundesland. Lediglich mein Kindergeld + 20 € wurde mir bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres monatlich überwiesen. Danach wurden die Zahlungen gänzlich eingestellt. Ich habe mich in der ganzen Zeit mit einem Job über Wasser gehalten obwohl es meinem Vater finanziell möglich wäre den Unterhalt zu bezahlen. Nun weiß ich, dass grundsätzlich eine rückwirkende Zahlung des Unterhaltes nicht möglich ist. Allerdings habe ich am Anfang meines Studiums einen Bafögantrag gestellt, hierzu auch die Vermögensverhältnisse meines Vaters eignefordert und eingereicht. Dieser Antrag wurde auch abgelehnt, womit mein Vater bzw. meine Eltern ab diesem Moment dem Grunde nach ja unterhaltspflichtig wären. Allerdings wurde mir damals mündlich die Zahlung des Unterhalts verweigert. Ist es nun möglich diesen Umstand doch noch geltend zu machen und meinen Vater rückwirkend auf die Zahlung des Unterhalts zu verklagen? Im Übrigen bin ich noch in der Regelstudienzeit, werde diese aber auf Grund der hohen Arbeitsbelastung in den letzten Jahren um 2 Semester überschreiten
Vielen Dank schonmal im vorraus für die Antworten