Unterhaltsanspruch Urlaubssemester

Hallo,

erst einmal die Hard Facts:

Ich: 27, Studentin - alleinerziehend
Mein Kind: geb Apr.2010
Vater: Schweizer, in der Schweiz - zahlt derzeit 390/mtl. Kindesunterhalt
Wir waren nicht verheiratet

Ab dem Sommersemester 2012 möchte ich mich ein Semester beurlauben lassen. Da ich in der Zeit keinen Anspruch auf Bafög habe, und ich gerne ein Praktikum absolvieren möchte (unentgeltlich) wird es finanziell schwierig.

Was sind meine Möglichkeiten?
Kann ich obwohl ich immatrikuliert bin (Urlaubssemester) für mich vom Vater unterhalt einfordern?

Hallo, bin mit der Materie nicht vertraut, kann dir leider nicht weiterhelfen. Einer der Juristen hier wird das sicher wissen.

Gruß CountvonCount

Hallo,
tut mir leid, in dieser Sache kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg dennoch!

Liebe Sazme, es tut mir sehr leid , aber da kann ich nicht weiterhelfen. Liebe Grüße

kann leider nicht helfen
P.R.

Das ist etwas schwierig, da hier bei WWW keine Rechtsfragen zugelassen sind. Hast du eine Anlaufstelle zur Beratung?

Hallo,

der Vater des Kindes ist unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Er ist nicht unterhaltpflichtig Dir gegenüber, da Ihr nicht verheiratet gewesen seid.

Unterhaltsplicht gegenüber Ehepartnern besteht nur, wenn der eine Partner mehr verdient hat in der Ehe als der andere.

Da Ihr nicht verheiratet wart - keine Unterhaltspflicht gegenüber Dir. Evtl. Unterhatlspflicht der Eltern.

Viel Erfolg.

Da kann ich Dir nicht helfen,tut mir Leid
Wende Dich an 123recht.net da kann man Dir sicher helfen.

Es tut mir sehr leid, dass ich darauf nicht anworten kann. Grüße von romoeck

Hallo Sazme,

zu Deiner Frage kann ich nichts sagen, da ich mich in diesen Bereichen zu wenig auskenne. Tut mir leid.

Viel Erfolg und herzliche Grüße
Bernhard

Nein.

Hallo,

soweit ich weiß hat das nichts damit zu tun, ob du immatrikuliert bist oder nicht, sondern mit deinem Einkommen. Ich würde mich an deiner Stelle mal bei der dafür zuständigen Behörde (Jugendamt???) informieren. Falls das mit dem Unterhalt nichts wird, könntest du evt. alternativ Geld beziehen für die Zeit. Arbeitslosengeld fällt denk ich mal flach, da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.
Hoffe, das hat dir etwas geholfen. So richtig kenn ich mich damit auch nicht aus, auch von wegen über die Grenze und so.

Gruß anische