Hallo,
wer kennt sich mit dem Unterhaltsanspruch aus?
Ich bin Studentin und bekomme Bafög und Unterhalt von meinem Vater. Im März05 endet bei mir die Regelstudienzeit und ich bekomme kein Bafög mehr. Mein Vater hat gesagt dass er dann auch nicht mehr zahlen muss. Ich muss allerdings noch meine Diplomarbeit schreiben und die beginnt erst jetzt nach den Prüfungen und der Abgabetermin ist im Juli 05. Es ist leider in meinem Studiengang so dass die Prüfungen bis ins letzte Semseter gingen und ich die Dilpomarbeit nicht früher anfangen konnte. Ich habe im Internet gelesen dass man seinen Unterhaltsanspruch nicht verliert nach der Regelstudienzeit nur wenn man ein Bummelstuduent ist und das bin ich nicht. Es geht bei mir nur um 4 Monate die ich länger brauche. Hab ich diese 4 Monate noch Unterhaltsanspruch? Ist das irgendwo rechtlich geregelt??
Verena
Darlehen vom Bafög-Amt
Hallo,
wenn es ganz hart auf hart kommt. Könntest Du Sozialhilfe beantragen und dieses Geld wird dann wieder bei den Eltern geholt.
Aber noch ein brauchbarer Tip: Es gibt die möglichkeiten über das „Bafögamt“ noch ein zusätzliches Diplomdarlehen für den Abschluß zu bekommen, das ist dann allerdings voll zurückzuzahlen. Erkundige Dich da mal.
Da habe ich was gefunden -> verzinsliches Darlehen:
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/bafoeg/waswenn…
Gruß
Juhe
Hallo Verena,
„Eltern sind gemäß §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 1610 Abs. 2 BGB, auch gegenüber ihren volljährigen Kindern in Ausbildung unterhaltsverpflichtet. Aufgrund der Ausbildung der „Kinder“ wird angenommen, dass sie nicht neben ihrer Ausbildung selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können (Bedürftigkeit der „Kinder“). Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf.“ weiteres siehe unter:
http://www.studentenwerke.de/main/?id=03302
Deine Eltern sind also dazu verpflichtet, dir während deiner Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen. Da die Diplomarbeit nun mal notwendig ist, um deinen Abschluss zu erlangen, muss dir auch Unterhalt für diese Zeit gezahlt werden. Immerhin brauchst du gerade jetzt deine ganze Zeit und Kraft - also ist es eigentlich nur hilfreich, wenn du dich nicht darum kümmern musst, woher du das Geld zum Essen nehmen sollst. Wenns hart auf hart kommt, kannst du deinen Unterhalt selbstverständlich einklagen - was ich dir aber nicht in der Zeit empfehlen würde, in der du deine Arbeit schreibst. Ist nämlich ziemlich nervenaufreibend 
Versuch, deinem Vater zu erklären, dass es nur um diese kurze Zeit geht und dass du danach theoretisch auf eigenen Beinen stehen kannst und dein eigenes Geld verdienen wirst. Er wird sich ja wahrscheinlich auch über dein abgeschlossenes Studium freuen.
Gruß,
Aylana