meine Mutter ist im Seniorenheim seit 06.05.2009 nun will das Sozialamt meine Unterlagen rückwirkend vom Jahre 2006. Meine Mutter hat nie für mich gesorgt und hat sogar mich ins Heim untergebracht und in dieser Zeit einen anderen Jungen Addobiert.
Ich habe nie etwas von Ihr erhalten.
Wie soll ich mich verhalten.
Hallo Antai,
das ist leider vom Gesetz so vorgeschrieben, das Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, wenn diese hilfebedürtig sind und umgekehrt. Wenn du berufstätig bist und Singel, dein Gehalt mehr als 1100,00 € dann werden Sie dir das voll anrechnen.Und du darfst, obwohl deine Mutter sich nie um dich gekümmert hat für sie mit bezahlen.
Dein Alter ist mir nicht bekannt und wie lange du im Heim warst auch nicht. Aber deine Mutter musste obwohl du im Heim warst Unterhalt an das zuständige Jugendamt bezahlen, sofern sie es den konnte.
Was mir unbegreiflich ist, das sie einen Jungen adoptiert, hat da etwa das Judendamt geschlafen. Dieser Junge ist dann ebenfalls dazu verpflichtet sofern er den Namen deiner Mutter trägt für sie zu zahlen. Das schlimme an dieser Sache ist, ich wüsste auch nicht wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.
Einen Rechtsanwalt für Familie könntes du auch für eine Beratung aufsuchen.Du solltes diese Unterlagen haben:
- Dein Heimaufenthalt von- bis (erhältlich beim Jugendamt)
- Dein Mietvertrag und die dazu gehörigen Nebenkosten.
- Deine Lohnabrechnungen sofern vorhanden.
- Falls ein Kredit läuft(wäre vom Vorteil), auch diesen Vertrag.
Ich hoffe, das ich helfen konnte.
Mfg Angela
Hallo,
wir hatten schon mal so einen ähnlichen Fall in der Familie. Ausschlaggebend ist erstmal deine finanzielle Situation. Du musst nur für deine Mutter zahlen, wenn du genug Geld verdienst und die Lebenshaltungskosten für dich und evtl. deine Familie gedeckt sind. ( Deshalb wollen die deine Unterlagen, um das zu prüfen). Soviel ich weiß, muss man die Unterlagen einreichen, sonst kann man geschätzt werden.Dann gibt es noch, wie in deinem Fall, die „unbillige Härte“.
Wir haben dem Sozialamt die Unterlagen eingereicht, aber gleichzeitig klargemacht, dass wir nicht gewillt sind zu bezahlen, da „unbillige Härte“ vorliegt. Das bedeutet, dass der Familienfrieden gestört ist, seit Jahren kein Kontakt besteht, Mißhandlungen in der Kindheit stattgefunden haben,etc.Es gibt noch mehr Gründe, einfach mal „unbillige Härte“ googeln. Da stehen dann auch die Paragraphen dazu.
Bitte dem Sozialamt genau aufschreiben, was passiert ist, am besten mit Zeugen und Beweisen.
Dies wird dann entweder vom Sachbearbeiter vom Sozialamt oder wenns schlecht läuft vor dem Sozialgericht entschieden.
Sehr geehrter Herr Antai01
Es hat sich in den letzten paar Jahren sehr viel geändert mit Beschlüssen und Verfügungen und seitens dem Gesetz her, deswegen emprehle ich ihnen sich von einem Rechtsanwalt der mit Sozialen Aufgaben vertraut ist beraten zu lassen.
mfg
dicker-1
vielen Dank für die rasche Antwort und nun zu deine Fragen:
Ich bin 63 Jahe, verh.im vorruhestand meine Frau ist Rentnerin 1 Enkelkind zu versorgen,da sich mein Sohn das leben genommen hat und wir nun die Enkeltochter seit geburt aufziehen.Sie ist jetzt 20 Jahre und leidet an Borderline-Persöhnlichkeitsstörung war auch schon des öfteren in der Psychiatrie.
Haben also genug Sprgen mit Ihr.
Der Halbbruder hat den Namen meiner Mutter aber ich nur den Geburtname meiner Mutter.
Ich war 3 Jahre im Waisenheim und die Unkosten wurden vom Jugendamt übernommen laut Endbericht der vorhanden ist.
Hallo Antai,
somit stehen deine Chance ganz gut als Rentner nicht zahlen zu müssen. Diese Unterlagen so als auch die ärztliche Gutachten deiner Enkelin sind von grosser Bedeutung.
Also gehe ich davon aus, dass der Ehemann von ihre Mutter verstorben ist, weil er kommt als erstes ans zahlen. Der Adoptivsohn kommt in diesem Fall gar nicht dafür auf, es tut mir sehr leid.
Da ihre Enkelin nicht berufsfähig ist oder es durch ihre Krankheit es nicht schafft, ist eventuell auch von nutzen,da sie ja komplett für sie aufkommen und für sie da sein sollten.
Ich ziehe den Hut vor Ihnen, solche Schicksalschläge weg zu stecken ist bei weiss Gott nicht einfach.
Aber ich wünsche Ihnen alles Gute und noch mehr Erfolg, das sie nicht an eine Mutter zahlen müssen, die eigentlich keine ist.
Mit freundlichem Gruss
Angela
Hallo Antai01.
Sorry , aber von sowas, habe ich keine Ahnung.
MfG
vielen Dank für die aufmunteren Zeilen icherde mich melden wenn ich den Termin beim Sozialamt hatte.
Danke
Hallo,
ich kenn’ mich nur zum Unterhalt für Kinder etwas aus. Ich würde nochmal jemand anderen fragen, wenn nicht sogar einen Anwalt. Ich glaube gehört zu haben, dass man nicht unterhaltplichtig ist. Zu den persönlichen Dingen, die Du verständlicherweise mit Deiner Mutter austrägst, kann ich nur vorschlagen, frag’ sie doch mal selbst.
Sorry, und beste Grüsse