Hallo FORUM!
Da ich mich nicht mehr so gut mit meinen Eltern verstehe, würde ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen (1 Zimmer mit Bad reicht schon), nur kann ich das nicht bezahlen, weil ich keinen Job habe. Ich bin als Ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet und suche eine Ausbildung. Ich habe erfahren, dass Unterhaltsansprüche gegen die Eltern wärend der Ausbildung möglich sind; doch vor der Ausbildung? Außerdem stellen mir meine Eltern eine Wohnung zur Verfügung (In Ihrem Eigentum). Wie schaut es mit Kindergeld aus, wenn ich ausziehe?
Habt Ihr spezielle Tips für mich?
Bitte antwortet.
Hallo wenn Deine Eltern Dir eine Wohnung zur Verfügung
stellen ,müssen sie auch die Kosten dafür tragen ,da Du erst mit 25 von der Arge Mietzuschuss bekommst .Nur in Härtefällen gibt es Ausnahmen und da ist etwas nicht verstehen nicht als solcher zu betrachten .
Kindergeld bekommen Deine Eltern sofern sie dieses beantragen . Wie sie dieses verwenden ,ist Ihnen überlassen .
MfG
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Kindergeldanspruch hbaen deine Eltern, wenn du bei der Arge als Ausbildungssuchend gemeldet bist und auch während der Ausbildung. deine Eltern sind allerdings nicht verpflichtet, dir das das Kindergeld aus zu zahlen, sie können dir das geld geben, müssen es aber nicht, schon garnicht wenn sie dir eine Wohnung geben in ihrem Eigentum. Es tut mir leid, Sie können nur mit ihren Eltern reden.
;FG. S Kirscht
Hallo,
ich antworte erst jetzt, da ich im Urlaub war, sorry.
Sofern du Anspruch aufgrund deiner Ausbildungssuche hast, kannst du das KG nur direkt bekommen (Abzweigung), sofern dich deine Eltern mit 0,- € unterhalten.
Gruß
juliatimlea
Sorry,
aber in diesem Fall kenne ich mich nicht so gut aus.
Hoffe dennoch daß Ihnen weitergeholfen wurde.
LG
Pitcher