Ex-Mann ist tödlich verunglückt. Es gibt einen Unfallfahrer der Schuld daran ist.
Es gibt zwei gemeinsame, minderjährige Kinder! Die Halbwaisenrente wird minimal ausfallen.
Kann man an den Unfallfahrer (bzw. an seine Versicherung) stellvertretend für die Kinder Ansprüche stellen, obwohl das Erbe ausgeschlagen wurde?
Danke