Hallo zusammen,
habe mal ne Frage, wie Ihr folgenden Fall einschätzen würdet:
Mann (volljährig) & Frau (nicht volljährig) (beide unverheiratet) bekommen ein Kind, zudem der Vater steht und Vaterschaftsurkunde unterzeichnet. Kurz nach Geburt verabschiedet sich die Frau mit Kind, nachdem der Vater die Erstausstattung gekauft hatte, da unwissentlich über die Trennung, und Vater zahlt brav und rechtzeitig Unterhalt für den Kleinen.
10 Monate später (paar Tage bevor die Mutter volljährig wird) bekommt der Vater Post vom Anwalt mit der Aufforderung Geld an die Mutter zu überweisen mit Begründung: „§ 1615 l BGB: Unterhaltsansprüche aufgrund der Versorgung und Betreuung“.
Soviel ich weiß gilt dieser Anspruch lediglich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
Zudem ist die Mutter mittlerweile berufstätig (will aber nicht sagen wo und in welcher Art, schichtet aber (mal früh, mal spät)).
Somit dürfte dann doch eigtl. der Anspruch erloschen sein?
Zudem wird der Bedarf nach dem Halbteilungsgrundsatz berechnet. Laut Wikipedia handelt es sich um einen Grundsatz, der die rechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung von Eheleuten bestimmt. Da die beiden aber nie verheiratet waren, darf dieser doch dann auch nicht angewendet werden?
MfG.
Nowo