Unterhaltsaufwendungen § 33a

Hallo,
ich bin gerade am verzweifeln. Ich habe zwei Kinder und lebe mit meine Lebenspartnerin zusammen in einem Haushalt. Wir sind unverheiratet. Also Steuerklasse 1.
Bis dato hatte ich jedes Jahr Unterhaltsaufwendungen nach § 33a geltend gemacht.
Dieses Jahr will das Finanzamt ein Nachweis dass ich die Unterhaltsaufwendungen erbracht habe. Mein Problem ist, wie soll ich das machen? Meine Frau bekommt Geld (Bar) nach Bedarf oder ich kaufe es einfach, aber ich Überweise selten was auf Ihr Konto, bzw. ein Teilbetrag der aber in keiner Weise die Gesamtaufwendungen des täglichen deckt… Habt Ihr ein Tipp für mich?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo und danke für Dein Vertrauen,
ich würde mir an deiner Stelle von deiner Lebensgefährtin schriftlich ein Dokument geben lassen in dem niederschreibt das ihr das miteinander so geregelt habt das Sie das Geld bar erhält. Ihr könnt euch dies auch noch beglaubigen lassen obwohl dies normalerweise ausreicht da es Euch nicht vorgeschrieben wird wie die Zahlung zu erfolgen hat.
Wenn Du einen guten Steuerberater hast dann weiß der normalerweise was zu tun ist denn der könnte dann auch Belege schreiben.
Hoffe konnte Dir etwas helfen schöne Ostern.

Tut mir leid, da kann ich dir gar nicht weiterhelfen.

Hallo,
tut mir Leid da kann ich nicht weiter helfen
juerue

Lassen Sie sich die Barzahlungen von Ihrer Frau schriftlich bestätigen und richten Sie schnellstens einen Dauerauftrag mit genauer Bezeichnung für was das Geld ist, Kinder oder Ehefrau ein. Das FA erkennt in fast allen Dingen nur noch Zahlungen per Bank an.
gruß maluzo

Hallo,

Die einzige Möglichkeit was ich sehe ,ist, dass ihnen ihre (Ex)frau eine schriftliche Bestätigung gibt dass Sie regelmäßig Unterhalt nach Bedarf zahlen.Sie kann es auch telefonisch beim Finanzamt bestätigen.

Gruß
monika61

Hallo,
Euch allen vielen Dank für die Antworten, Ich werde es über eine schriftliche Bestätigung/Zusicherung meiner Lebensgefährtin über die erfolgte Zahlungen versuchen.

Gruß

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo, deine Frau kann schriftlich bestätigen, dass sie das Geld bekommen hat. Vieleicht reicht das?

Hallo,

wie hoch sind denn deine Unterhaltsaufwendungen? Also weisst du den Betrag? Oder nimmst du eine Pauschale? Vielleicht kannst du es so machen, das du schriftlich was vorbereitest, wo drin steht, dass deine Frau im Jahr 2010 …€ an Unterhaltsaufwendungen nach §33a bar sowie auch mit Einkäufen etc. erhalten hat und deine Frau unterschreibt dieses Schreiben.

Vielleicht reicht das aus.

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken (es ist etwas spät geworden:smile:

Mfg
Michelle

Hallo
Wenn du mit deiner Frau gut kannst könnte sie das doch evtl schriftlich bestätigen. ansonsten rate ich zur überweisung wenn das Finanzamt so kleinlich ist denn wenn du unterhalt zahlst jedes Jahr warum dann auf einmal anzweifeln So sind Ämter halt.
LG Mausi123

Hallo,
gem. R 190(1) Satz 3 Einkommensteuerrichtlinien: „Gehört die unterhaltene Person zum Haushalt, so kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ihm dafür Unterhaltsaufwendungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen.“
Danach verzichtet die Verwaltung üblicherweise auf einen Zahlungsnachweis.
Ich würde mal nachfragen, aus welchem Grund von diesem Grundsatz abgewichen wird.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo bienenbauer,

da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt. Rückwirkend dürfte es recht schwierig sein, aber ich denke wenn Ihre Frau eine Quittung über die erhaltenen Beträge ausstellt, könnte das weiterhelfen.

Für das aktuelle Problem würde ich vorab zunächst den Finanzbeamten fragen, wie der entsprechende Nachweis auszusehen hat. Vielleicht kommen Sie damit weiter. Allerdings vermute ich, dass ohne entsprechende Quittungen wenig zu machen ist.

Generell sollten Sie für alle Ausgaben, die Sie beim Finanzamt geltend machen wollen, die entsprechenden Belege haben, die Sie dann dem Amt auf Anfrage vorlegen können. Ansonsten kann es durchaus sein, dass solche Ausgaben nicht akzeptiert werden (wichtig für die Zukunft).

Ich bin aber definitiv kein Fachmann für Steuerfragen, meine Vorschläge sollten Sie daher nur als allgemeine Tipps verstehen.

Ich hoffe dennoch, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

Beste Grüße
Achim Padtberg

Hallo,
den Sachverhalt dem Finanzamt schildern und eine Bestätigung der Lebenspartnerin beifügen.
Gruß