Unterhaltsaufwendungen Lebenspartner

Hallo,

Herr X wohnte 2009 in A-Stadt, seine Partnerin noch in B-Stadt.
Aus praktischen Gegebenheiten wollten beide 2009 nach C-Stadt ziehen in eine gemeinsame Wohnung. Da die Partnerin noch eine Tochter hat konnte sie erst im Juli umziehen (wegen Schulwechsel).

Herr X ist jedoch bereits im Mai nach C-Stadt gezogen da
a) 2 Haushalte aufgelöst werden müssen
b) er in C-Stadt bereits arbeitet und
c) einiges renoviert werden musste in der neuen Wohnung

WENN Herr X „solo“ umgezogen wäre, hätte sich Herr X eine 2-Raum-Wohnung genommen und gut. Durch das Wissen, dass seine Partnerin jedoch mit nach C-Stadt ziehen wird, war er sozusagen „gezwungen“ gleich im Mai eine größere Wohnung anzumieten da Wohnungen in der Preislage nicht sooo oft zu finden sind. Dem entsprechend entstehen ihm (bzw. auch ihr, da der Mietvertrag bereits ab Mai auf beide läuft) höhere Kosten.

Herr X macht nun (berechtigt) Unterhaltsleistungen geltend. Er möchte ab Mai diese Aufwendungen anerkannt bekommen, das Finanzamt sagt: ab August (wobei die Partnerin IM Juli umgezogen ist).

Wer hat recht bzw. kann Herr X zumindest in der Zeit (Mai - Juli) die Unterhaltsaufwendungen anteilig geltend machen?
Bsp: 2-Raum-Wohnung 300 €; 3-Raum-Wohnung 450 €. Mehrkosten 150 € * 3 Monate = 450 € Unterhaltsaufwendungen für die Partnerin …

MfG
Tobi@s

Geht schon, aber der Trick ist ned druckreif für hier.
Gruß
Tom