Wer kann mir helfen bei der Berücksichtigung von Darlehn und Mieteinnahmen bezüglich der Berechnung des Kindesunterhaltes.
Ich habe mir vor 6 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung ist voll finanziert und ich mmußte sie mittlerweile vermieten, da ich sie selber nicht merh finazieren konnte. Die Miete/Umlage deckt sich mit meinem Abtrag und der Umlagezahl. an die WEG. Ich habe also derzeit keinen finaziellen Vorteil von der Wohnung, die auch als meine Altersversorgung gedacht war. Jetzt will meine Ex mehr Unterhalt für die Kinder und das auch noch rückwirkend für die letzten 2 Jahre. Ich lebe derzeit sowiso schon von 950,- Eur Selbstbehalt und kann nicht noch ein Darlehn aufnehmen. Wie verhält sich das mit der Berücksichtung von Darlehn und Mieteinnahmen bei dem Kindesunterhalt.
Antwort:
Sorry, Ihre Frage ist m.E. hier unter Kredit falsch platziert. Suchen Sie nach UNTERHALT.
Grüsse
Bracco
Hallo Commantsche,
Mieteinnahmen sind Einnahmen die du hast, die werden bei der Unterhaltszahlung mit als Einkommen berechnet. Das Darlehen wird nicht berücksichtigt.
Gruß, DC
Hallo commantsche,
hier ist zwei Links die eine gute Übersicht bieten:
http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrech…
http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrech…
Ansonsten gibt es kostenlose Beratung bei den Stadtverwaltungen. Einfach mal nach der zuständigen Stelle fragen und die Unterlagen zu Einkommen und Schulden mitnehmen.
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
vielen Dank für deinen Link, den hatte ich mir auch schon angesehen.
Aber verstehen kann ich das Alles nicht so wirklich. Ich soll von den Mieteinnahmen, wovon ich nichts habe noch Unterhalt bezahlen und mein Darlehn für die Wohnung wird nicht berücksichtigt. Irgendwas stimmt doch da mit der Gesetzgebung nicht, zumal sich die Miete mit dem Darlehn geradeso deckt.
Gruß
Commantsche
Gelöscht
Hallo,
es gibt doch einen Steuerbescheid. Der die entsprechenden Ein- und Ausgaben bescheinigt.
Rückwirkende Forderungen für das Kind zustellen ist schwierig, da der betreuende Elternteil nachweisen muss, die entsprechenden Geldbeträge für das Kind auch tatsächlich ausgegeben hat.
Gruß
blackdaniel