Unterhaltsberechnung

Wenn ich mich scheiden lasse und als alleinerziehende Mutter eine andere Stelle annehme, bei der ich weniger verdiene bekomme ich dann automatisch mehr unterhalt von meinem Mann?
Zur Zeit bin ich als Freiberuflerin tätig und überlege eine Festanstellung anzutreten. Was würdet ihr mir raten?

Der Kindesunterhalt hängt allein vom Einkommen deines Mannes ab. Wenn du selbst jetzt so viel verdienst, dass du keinen Unterhalt bräuchtest, und dich durch die Annahme einer geringer bezahlten Stelle (ohne zwingenden Grund) finanziell verschlechtest und somit unterhaltsbedürftig machst, kann es sein, dass du trotzdem nicht mehr Unterhalt bekommst. Letztendlich wird so etwas aber immer von Rechtsanwälten bzw. Gerichten festgesetzt. Am besten lässt du dich von einem Rechtsanwalt beraten.

Gruß,
Delia

Ich würde Dir raten fair zu bleiben und nicht auf Unterhalt zu spekulieren.
Hast Du nicht soviel Stolz unabhängig von jemandem zu sein?

Ralf

Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt

  1. Hinsichtlich des Kindesunterhalts kann ich auf meine Vorredner verweisen. Er hängt nur vom Einkommen des Vaters ab.
  2. Für die Bemessung des (nachehelichen) Ehegattenunterhalts (Scheidungsunterhalts) ist der Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich, was sich aus § 1578 BGB ergibt; direkt steht es nicht in diesem Paragraphen. Hast Du in diesem Moment eigenes Einkommen, dann bleibt allenfalls ein sog. Aufstockungsunterhalt übrig, § 1574 Abs. 2 BGB. Kern: Wenn Du weniger verdienst, als was Du an Unterhalt bekommen würdest, wenn Du Hausfrau gewesen wärst, dann erhältst Du diese Differenz als Unterhalt gezahlt.

Summa:

  1. Kindesunterhalt kein Problem.
  2. Scheidungsunterhalt gibts nicht.

Django