Unterhaltsberechnung

Hallo!

Ich habe mir da mal was ausgedacht:

Mal angenommen, ein Ehepaar hat sich scheiden und sich für ihr letztes „gemeinsames“ Jahr steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. Sie könnten sich überlegen, eine vielleicht entstehende Steuererstattung zu teilen. Die Frau könnte sich vielleicht über einen Geldsegen freuen, sieht sie in Gedanken doch schon ein neues Sofa in ihrem Wohnzimmer. Der Mann aber könnte denken (gehässig wie er geworden sein könnte): „Klasse. Jetzt wisch ich ihr mal eins aus. Ich geb ihr mal die Kohle. Und dann laß das mal als ihr Einkommen in die neue Unterhaltsberechnung einfließen. Bin ich nicht ein gerissener Hund???“

Ob das wohl so ok wäre? Wer könnte sich denn nun wirklich freuen? Sie auf ihr neues Sofa oder er, daß er ihr eins beipuhlen könnte?
Wie wird meine Geschichte wohl ausgehen?

Viele Grüße,

Birgit

Hallo,

bin da kein Fachmann drin, aber mein erster Gedanke war, das es sich dabei m.E. nicht um ein Einkommen handelt.
Von daher keine Chance für den Ex.

Denke ich mal so.

Liebe Grüße
Rocco

Hallo Birgit,

sie bekommt kein neues Sofa.
Unterhalt - egal ob Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt wird so gerechnet, dass die Steuererstattung komplett dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen zugezählt wird und er sie komplett kassiert und nicht vor der Berechnung des Unterhaltes teilen muss.
Von diesem Gesamteinkommen (also Gehalt plus Steuererstattung) wird dann ein monatlicher Durchschnitt gebildet und davon zahlt er dann Unterhalt.

Der Ehefrau würde ich auch nicht anraten, die gemeinsame Veranlagung für dieses „letzte Steuerjahr“ zu verweigern oder in Zukunft nicht die Anlage U zu unterschreiben. Der Ehemann kann nämlich, die Ehefrau für den Schadensersatz in Anspruch nehmen. WEil der Unterhaltsberechtigte alles tun muss, um den Unterhaltspflichtigen zu entlasten - vor allen Dingen wenn es um Ausgleich bei Steuern und ähnlichen öffentlichen Mitteln geht.

Gruß
Ingrid

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