hier mal ne Frage bei der ich nicht genau weiß wohin damit:
Also.
Herr A ist Unterhltspflichtig. Er hatte einen Job, und die zu zahlenden Unterhaltszahlungen wurden beglaubigt.
Nach etwa 6 Monaten verlor er diesen Job, verdiente dann so wenig das er erstmal gar nicht zahlen konnte.
Nach einem weiteren Jahr hat er wieder einen besser bezahlten Job und soll wieder alle Formulare dem Jugendamt vorlegen.
Nun folgende Frage:
Die erste Abrechnung liegt vor. Der monatliche Brutto/ Nettolohn wird sich jeden Monat aber immer deutlich unterscheiden, da es auf den Bereich, Sonderschichten etc. ankommt und auf Stundenbasis bezahlt wird. Außerdem ist der Vertrag erstmal für ein halbes Jahr befristet, usw.
Auf welcher Einkommensbasis hin wird der Unterhalt denn berechnet?
Oder wird erstmal der damalige Unterhalt wieder zum tragen kommen?
Es gibt ja diese Tabellen an denen sich orientiert wird. Aber man weiß im Bezug auf Einkommen und Sonderzuwendungen etc. noch nicht viel.
zunächst wird der in der Urkunde festgesetzte Unterhalt verlangt.
Was anderes kann derzeit nicht verlangt werden.
Höherer oder niedriger Unterhalt kann erst nach Abänderung der bestehenden Urkunde durch eine neue Urkunde in der explizit drin steht: "In Abänderung der Urkunde 1…"verlangt werden.
Um die Urkunde abändern zu können, muß jedoch eine Neuberechnung erfolgen.
Die Neuberechnung soll wohl, wie ich vermute, erfolgen. (Formulare die ausgefüllt werden müssen z. b. vom Arbeitgeber)
Aber wie berechnet jetzt das Jugendamt neu? Mit was? Mit welcher Lohnhöhe?
Es liegt ja erst 1 Monatsabrechnung vor, den zukünftigen Lohn kann man im Moment nur schätzen. Der kann mal bei 1700€ (brutto)und mal bei 2200€ (brutto) liegen.
Könnte es sein das die erstmal die andere Unterhaltsberechnung nehmen und dann nach einem gewissen Zeitraum neu berechnen?
Wie geht das Amt in so einem Fall vor?
normalerweise kann der Sachbearbeiter schon von einem oder zwei Monatsgehältern abschätzen, ob sich eine Neuberechnung überhaupt „lohnt“.
Ob sich das Einkommen so erhöht oder erniedrigt hat, daß man jetzt schon auf einen Höheren Kindesunterhalt kommen könnte, als bisher tituliert war:
z. B. vorher Zeitarbeiter bei VW mit 1200 € und jetzt fest angestellt bei VW mit 2200 €
Die Einkommensgruppen nach denen der Unterhalt berechnet wird, umfassen eine Einkommensspanne von jeweils 400 €, also 1. Einkommensgruppe bis 1500 € netto
2. Einkommensgruppe 1501 bis 1900 € usw.
Eine fundierte Neuberechung in einem Fall in dem das nicht so klar ist, kann erst nach ca 12 Monaten erfolgen, es ist das gesamte Jahreseinkommen (incl 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien und Steuererstattung) zugrunde zu legen und durch 12 zu teilen.
Da kann jemand, der 1450 € verdient übers Jahr gesehen dann doch in die 2. Einkommensgruppe fallen, da mit allen Prämien und Zuwendungen gezwölftelt 1560 € monatlich rauskommen.