Unterhaltsberechnung

Hallo,
mein Anliegen: Anwältin berechnet Unterhalt in Trennungsphase von März 07 bis April 08. Nach Jahresabrechnung von Jan. - Dez. 07 kommen aber pro Monat 200 Euro mehr bei rum. Zusätzlich schätzt Anwältin weitere Einkünfte für das Jahr 2009 nach Gehaltsabrechnungen von März 07 bis April 08.

Anwältin erklärt, sie habe richtig gehandelt, die letzten 12 Monate berücksichtigt. Erst in zwei Jahren wäre eine erneute Einkunftsoffenbarung möglich.

Geschiedene Schwester erklärt, das stimmt nicht. Im Trennungsjahr hat man das Recht, das höchste Einkünfte berücksichtigt werden müssen und auch weitere Einkünfte für 2009 neu nach Belegen von 2008 berechnet werden müssen. Alle zwei Jahre Offenbarung gibt es nur während der Scheidung.

Frage: Wer hat Recht. ?

Vielen Dank im voraus.

Gruss
Dagmar

Hallo,

die Anwältin hat recht.

Gruß
Ingrid