Liebe Mitgieder,
hoffe, ihr könnt mir helfen.
Mein Ex-Mann möchte den Kindesunterhalt schmälern so weit es geht. Er hat ein Bruttogehalt von 4300,00 €.
Hierin ist ein geldwerter Vrteil von 1.00,00 € für einen
Pkw drin enthalten. Sein Netto beträgt ca. 2.400,00 €. Davon wird aber noch der PKW in Höhe von € 1.o00,oo abgezogen. Somit bleiben ihm noch 1.400,00 € netto.
Meines Erachtens schmälert er sein Netto extra durch diesen teuren Pkw. Er meint hingegen, dass die € 1.400,00 die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt bilden und nicht die € 2.400,00 netto (vor Abzug des Pkw).
Wer weiß was die Berechnungsgrundlage ist?
Danke vorab.
jackundclaudia