Unterhaltsberechnung

Liebe Mitgieder,

hoffe, ihr könnt mir helfen.

Mein Ex-Mann möchte den Kindesunterhalt schmälern so weit es geht. Er hat ein Bruttogehalt von 4300,00 €.
Hierin ist ein geldwerter Vrteil von 1.00,00 € für einen
Pkw drin enthalten. Sein Netto beträgt ca. 2.400,00 €. Davon wird aber noch der PKW in Höhe von € 1.o00,oo abgezogen. Somit bleiben ihm noch 1.400,00 € netto.

Meines Erachtens schmälert er sein Netto extra durch diesen teuren Pkw. Er meint hingegen, dass die € 1.400,00 die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt bilden und nicht die € 2.400,00 netto (vor Abzug des Pkw).

Wer weiß was die Berechnungsgrundlage ist?

Danke vorab.

jackundclaudia

Hallo,

bei den südl. Oberlandesgerichten ist z. B. festgelegt, dass Firmenfahrzeuge zum Einkommen zählen, soweit sie eigene Aufwendungen ersparen.

Mir sind auch schon Urteile über den Weg gelaufen, die aussagen, dass trotzdem der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleiben muss, wenn er durch die Anrechnung des Firmenfahrzeuges eben unter den Selbstbehalt kommen würde.

Gruß