hallo!
wie wird der unterhalt berechnet, wenn mann neu geheitatet hat, und 2 kinder hat, und dazu noch einen volljähriges kind (21jahre) aus 1. ehe hat (welches jetzt studieren wird). würde sich der selbstbehalt des mannes auch erhöhen da das kind, wofür er zahlen muss nun nicht mehr an 1. stelle steht? kann man die ex frau nicht auch verpflichten endlich mal vollzeit arbeiten zu gehen, um zum unterhalt beizusteuern?
hat die neue frau auch soetwas wie einen unterhaltsanspruch, welches bei einer neuen berechnung mit angerechnet werden würde?
vielen dank!
Hallo,
ich setze voraus, dass die 2 Kinder die leiblichen Kinder des Barunterhaltszahlers sind.
Gegenüber dem volljährigen Studenten haben BEIDE leiblichen Eltern einen Selbstbehalt von 1.100 Euro. Wenn er Unterhalt für minderjährige Kinder bezahlt (oder gerechnet) hat und einen evtl. Unterhaltsbedarf an frühere oder aktuellen Ehefrauen und er hat immer noch mehr übrig als 1.100 Euro, muss er an das studentische Kind bezahlen.
Wenn das Kind bisher bei Mama gewohnt hat, noch keine 21 Jahre alt war und eine allgemeinbildende Schule (z. B. Gymnasium) besucht hat, hätte die Mutter ab dem 18. Geburtstag Vollzeit arbeiten und auch Barunterhalt bezahlen müssen.
Aber Achtung: rückwirkend kann das nicht eingefordert werden, falls damals was versäumt wurde.
Als Student hat man keinen Anspruch darauf, dass Eltern Vollzeit (oder überhaupt) arbeiten gehen.
Das Kind stand im Übrigen bisher nicht an erster Stelle, sondern war (solange es bei Mama wohnte UND eine allgemeinbildende Schule besuchte UND noch nicht 21 Jahre alt war) mit den anderen minderjährigen Kindern gleichberechtigt.
Gruß
Ingrid