Hallo
grunsaetzlich aendert sich folgendes:
Die Zahl der Unterhaltsberechtigten steigt auf 2, wenn du kein Einkommen erzielst sogar auf 3.
Das fuehrt zu einer Abstufung in der D Tabelle. Jetzt muesste er eigentlich hochgestuft sein, da nur eine unterhaltsberechtigte Person vorliegt. Die D Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus.
Anosnten spielt die Steuerklasse noch eine Rolle. Seit ihr jetzt zB. 4 und 4 weil du arbeitest, koennte ein Wechsel in die Klasse 3 unterstellt werden. Damit steigt das anrechenbare Nettoeinkommen. Das ist unabhanegig davon, ob ihr das macht oder nicht.
Alles andere wird so berechnet wie jetzt. Genaues kann man nur mit Zahlen und Fakten berechnen.
Im besten Fall erfolgt eine Abstufung in die naechst niedrige Klasse.
Ich selber habe dazu eine Webseite gemacht.
http://www.unterhalt.homepage.eu/
Dort findet ihr sicherlich eine Menge Anregungen, da meine Situation die gleiche ist.
Alternativ kann ein Fachanwalt soetwas schnell durchrechnen und das fuer kleines Geld. Das geht sogar online.
Wenn noch Fragen sind, [email protected]
Gruss