Unterhaltsberechnung eheliches & uneheliches Kind

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage:

Mein Mann hat einen 9-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, für welchen er Unterhalt zahlt. Es besteht allerdings keinerlei Kontakt zu der Mutter des Kindes und zu dem Sohn.

Mein Mann und ich möchten jetzt gerne eigene Kinder haben und da würde mich interessieren, wie der Unterhalt sich für den Sohn dann berechnet, da dieser ja bestimmt angepasst wird?!
Ich möchte einfach genau wissen, was wir im Monat an Kosten haben, um ein wenig planen zu können.

Vielen Dank im Voraus!!!

hallo,
der Sohn hat vollen Anspruch auf Unterhalt bis zu seinem 18 Lebensjahr,bzw. bis zur ersten Ausbildung, dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

lisa

Hallo,
der Unterhaltsanspruch für das erste Kind aus einer früheren Beziehung berechnet sich nach dem Einkommen, allerdings wird ein weiteres Kind aus einer späteren Beziehung ebenfalls bei den Einkommensverhältnissen berücksichtigt, d. h. der Unterhalt für das erste Kind verringert sich dann.
Allerdings kann hier auch das Jugendamt genauere Auskünfte erteilen.
Liebe Grüsse

Hallo

grunsaetzlich aendert sich folgendes:

Die Zahl der Unterhaltsberechtigten steigt auf 2, wenn du kein Einkommen erzielst sogar auf 3.

Das fuehrt zu einer Abstufung in der D Tabelle. Jetzt muesste er eigentlich hochgestuft sein, da nur eine unterhaltsberechtigte Person vorliegt. Die D Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus.

Anosnten spielt die Steuerklasse noch eine Rolle. Seit ihr jetzt zB. 4 und 4 weil du arbeitest, koennte ein Wechsel in die Klasse 3 unterstellt werden. Damit steigt das anrechenbare Nettoeinkommen. Das ist unabhanegig davon, ob ihr das macht oder nicht.

Alles andere wird so berechnet wie jetzt. Genaues kann man nur mit Zahlen und Fakten berechnen.

Im besten Fall erfolgt eine Abstufung in die naechst niedrige Klasse.

Ich selber habe dazu eine Webseite gemacht.

http://www.unterhalt.homepage.eu/

Dort findet ihr sicherlich eine Menge Anregungen, da meine Situation die gleiche ist.

Alternativ kann ein Fachanwalt soetwas schnell durchrechnen und das fuer kleines Geld. Das geht sogar online.

Wenn noch Fragen sind, [email protected]

Gruss

Hallo,

sobalt du ein Kind hast, ist dein Mann dir, dein Kind und seinen 9 jährigen Sohn Unterhaltspflichtig. Siehe Düsseldorfer Tabelle.
Genaue Angaben kann ich so nicht geben, da ich die Einnahmen nicht kenne.

Gruß
zutom

der Mindestsatz 100% muss immer bezahlt werden. Der Unterhalt wird sich also wohl nicht ändern.
Das hat auch nichts mit Kontakt, oder nicht zu tun. Die Kinder bleiben bis mindestens zum 18. Lebensjahr immer unterhaltspflichtig.

Gruss

Hallo
der Unterhalt wird angepasst da dann 2 Kinder und du unterhaltsberechtigt sind. d.h. in der Düsseldorfer Tabelle geht es eine Stufe runter.
Macht vermutlich 60-70 €/Monat aus.
Verdient dein Mann zu wenig, dann wird erst zwischen den Kindern prozentual aufgeteilt.

Unterhalt und Umgang haben NICHTS miteinander zu tun.

Grüße Bröselchen

Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für die Infos. Um wirklich sicher zu gehen, werden wir mal beim Jugendamt anrufen, die haben ja alle Daten vorliegen und dann können die uns mit Sicherheit sagen, was wir dann zahlen müssen.

Liebe Grüße

Hallo,

einfach in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Das gemeinsame Kind wird auch nach dieser Tabelle - abhängig vom Einkommen des Vaters - gerechnet.

Sollte für das „neue“ Kind der DüTa-Betrag vom Einkommen des Mannes nicht übrig bleiben, wird eine Mangelfallberechnung gemacht. Bedeutet, dass beide Kinder etwas weniger Unterhalt bekommen.

Gruß

Keine Ahnung das wird doch dann neu berechnet sobald ein neues Kind da ist