Hallo zusammen,
ich würde gerne mal wissen, ob die Prozesskostenhilfe-Raten unterhaltsmindernd angewendet werden können.
Leider habe ich im Internet nichts brauchbares hierzu gefunden…
Laut meiner Meinung ja, da es ja eine unvermeidliche Ausgabe darstellt.
Der Gegnerische Anwalt bzw. Richter wäre allerdings von dieser Aussage nicht allzu beeindruckt…
MfG.
Horst