Unterhaltsberechnung PKH-Rate

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal wissen, ob die Prozesskostenhilfe-Raten unterhaltsmindernd angewendet werden können.
Leider habe ich im Internet nichts brauchbares hierzu gefunden…

Laut meiner Meinung ja, da es ja eine unvermeidliche Ausgabe darstellt.
Der Gegnerische Anwalt bzw. Richter wäre allerdings von dieser Aussage nicht allzu beeindruckt…

MfG.
Horst

Hallo,
nein nicht unterhaltsmindernt. Dann kann ja jeder Kredit angerechnet werden, dass wäre aber alles zum Privatvergnügen ausgegeben worden und das Kind oder die Ehefrau hätten zu leiden, und der Unterhaltsverpflichtete wäre aus dem Schneider und die Allgemeinheit darf zahlen?

Gruß
Cash