Hallo erst mal,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindesunterhalts… ich beziehe zur Zeit leider Hartz4 und mit ein wenig Glück bekomme ich einen Job. Ich habe eine Tochter von 14 Jahren die bei ihrer Mutter und ihren neuen Mann wohnt.* In der Hoffnung nun endlich meinen Verpflichtungen nachzukommen* würde ich gerne fragen ob ich richtig rechne. Verdienst 1500.- Brutto = ca. 1077 € Netto. Wie ist es jetzt mit dem Selbsterhalt von 950 € ? Muss ich so rechnen ? : 1077 € Netto Gehalt - 950 € selbsterhalt = 127 € Rest für Unterhalt ?
Danke
hallo ,
deine rechnung ist im prinzip richtig - allerding hat der gesetzgeber den selbstbehalt nur so gestaffelt damit das jugendamt den unterhaltspflichtigen nicht kahl pfänden -bei unterhaltsschulden .
vielmehr geht das gericht immer von 100% laut tabelle aus (in deinem fall wären das 426€ die du zahlen musst )
des weiteren werden bei der unterhaltsberchnung auch noch weitere faktoren einbezogen und berücksichtigt,
ich würde dir emfehlen einen titel beim familiengericht zu beantragen dort wird der unterhalt festgesetzt …und wenn die trotzdem von 100%ausgehen kannst du einen herrabsetzungsantrag stellen -dann wirds weniger .
gruss nancy …und viel glück beim job
Hallo nancy , Danke dir erstmal für die schnelle Antwort
Ich habe einen Titel aus dem jahre 205 wo ich 249,- zahlen musste und habe … habe ja da noch geld verdient )
nun blicke ich zum teil gar nicht mehr durch selbsterh.kosten 950 usw. ich will ja zahlen aber will natürlich auch wissen was ich zum leben habe …
na mal sehen ob es mit dem job klappt …Danke dir rechtherzlich …
Hallo Bertone,
in der Theorie würde ich das genau so sehen. Allerdings gibt es eine Mangelberechneng, wenn man weniger verdient als die erste Stufe der Düseldorfer Tabelle vorgibt.
Zuverlässige Zahlen bekommst du, wenn du den Unterhalt vom Jugendamt berechnen lässt.
Gruß, DC
Hallo DC
ja das mit der Mangelberechnung habe ich auch schon gelesen.
Beim Jugendamt bekommt…mann… leider fast keine Auskunft, da heißt es : dann muss die Mutter einen neuen Titel beantragen und weiter dürfen sie keine Auskünfte geben … Schade das das Amt ( so sehe ich das ) Parteiergreifend ist und uns Väter die zahlen wollen nicht leicht macht.
Danke für deine Antwort
Gruß bertone
den titel von 2005 kann man wohl nicht mehr als grundlage nehmen …zumal das kindergeld seit dem ja auch mehrmals erhöht wurde und das ist beim unterhalt auch zu berücksichtigen ,
des weiteren kannst du zusätzlich noch wohngeld beantragen und das kind mit auf deine steuerkarte nehmen (oder zmindest ein halbes wenn die mutter auch arbeiten geht )
alles gute und lieben gruss nancy
Hallo Bertone,
das stimmt aber so nicht. Melde dich einfach bei dem Jugendamt in deinem Wohnort. Ich habe damals einen Brief an mein Jugendamt geschrieben, mein Brutto und Netto Einkommen hinein geschrieben und darum gebeten, dass man mir berechnet, was ich an Unterhalt zahlen muss.
Das wurde immer anstandslos gemacht, wobei auch immer auf die Unverbindlichkeit der Zahlen hingewiesen wurde (da ich keine Gehaltsabrechnungen beigefügt habe)
Gruß,DC
Übrigens Unterhaltszahlende Mutter
Ach beim Jugenamt in meinem Wohnort…wußte nicht das ich da auch eine Auskunft bekomme da meine Tochter ja woanders wohnt… Guter Tip werde ich probieren )
HAllo, erst mal!
Ich wußte nicht, ob Sie es wußten …
aber der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder ist immer mit allen erdenklichen legalen Mitteln zu erwirtschaften.
Ausnahmsweise weicht man davon ab, wenn der Pflichtige dies trotz aller Anstrengung nicht kann.
Die von Ihnen vorgelegte Berechnung ist dabei grundsätzlich richtig, wobei man vom Netto sogar noch BERUFSBEDINGTE AUFWENDUNGEN abziehen kann. Die Höhe kann bei bei einigen OLGs pauschal mit 5% des Netto abgezogen werden (1.077,00 - 53,85 = 1.023,15), bei anderen muß der Aufwand konkret dargestellt werden.
Nach Abzug des Selbstbehalts, der hier allgemein mit 950,00 angenommen wird, ergibt sich die Leistungsfähigkeit mit (1.023,15 - 950,00 =) 73,15.
Die Unterhaltsrechtsprechung geht aber davon aus, dass der Unterhaltsschuldner (wie nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt) 48 Stunden in der Woche arbeiten kann. Dies führt zu der Verpflichtung, einen Nebenjob (Aushilfe) mit bis zu 400,- Euro anzunehmen. Die Leistungsfähigkeit für 334,00 Mindestunterhalt in der 3.Altersstufe ist damit regelmäßig gegeben. Ausnahmen sind möglich.
Meine Hinweise sind nur allgemeiner Natur und können Deinen Fall nicht lösen.
Eine Haftung dafür lehne ich ab, da Anregungen und Erläuterungen im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses u ohne die notwendigen Informationen erteilt werden.
Ich rate deshalb dringend, einen Rechtsanwalt/-in zu einer Beratung aufzusuchen
LG
Hallo ,
danke für die komplexe Antwort. Den Job den ich eventuell bekommen könnte ist eine Vollzeitstelle mit einer 40 Std.Woche mit zwei Schichten zwischen 07.00 - 22.00 Uhr. Wenig Zeit da noch einen Nebenjob zu machen … Für die restlichen 8 Std. bekomme ich warscheinlich keinen Nebenjob der die diff. ausgleichen kann. Ich glaube das ich doch den Weg zum Anwalt nicht verhindern kann …leider
Vielen Dank nochmal
LG
Hallo,
das was der 14 jährigen Tochter an Unterhalt zusteht ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt.
Richtig ist das der Selbstbehalt bei 950,- E liegt. Hier ist eine Warmmiete von 360,- enthalten.
Der Unterhalt wird vom gesamten Jahreseinkommen incl. Schichtzulage, Sonderjalungen Weihnachts- oder Urlaubsgeld berechnet. Vom Nettogehalt werden Werbungskosten, Fahrtkosten, Schulden für das Auto das dich zur Arbeit bringt oder krankheitsbedingte Mehraufwendungen abgezogen. Pauschal können 5% als berufsbedingte Aufwendungen vom Nettogehalt abgezogen werden. 5 % von 1077,- € = 54€
Gruß blackdaniel
Hallo,
Danke erstmal für die Antwort
das mit der Berechnung ist mir jetzt klar
1500 B. = 1077 N. - 5% Berufsbedingte Aufwendung = 1023,15 Leistungsfähigkeit = 73,15 Unterhalt
Aber wie sieht es nun damit aus :
Die Unterhaltsrechtsprechung geht aber davon aus, dass der Unterhaltsschuldner (wie nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt) 48 Stunden in der Woche arbeiten kann. Dies führt zu der Verpflichtung, einen Nebenjob (Aushilfe) mit bis zu 400,- Euro anzunehmen. Die Leistungsfähigkeit für 334,00 Mindestunterhalt in der 3.Altersstufe ist damit regelmäßig gegeben. Ausnahmen sind möglich.
Den Job den ich eventuell bekommen könnte ist eine Vollzeitstelle mit einer 40 Std.Woche mit zwei Schichten zwischen 07.00 - 22.00 Uhr. Wenig Zeit da noch einen Nebenjob zu machen … Für die restlichen 8 Std. bekomme ich warscheinlich keinen Nebenjob der die diff. ausgleichen kann. Liegt bei mir ein Mangelfall an ?
lg und Gruß bertone04
Hallo,
ja, so kann man grob rechnen. Allerdings darf man normalerweise auch Fahrtkosten (im Mangelfall die nachgewiesenen) noch vom Nettoeinkommen abziehen.
Gruß