Unterhaltsberechnung - schwierig?

Guten Tag,

angenommen es liegt folgende Situation vor:

Ehepartner trennen sich.
Ehepartner 1 Beamter, Ehepartner 2 erwerbslos.
2 Kinder, davon 1 gemeinsames (4 Jahre) und eines des Ehepartners 1 (14 Jahre). Für das nicht gemeinsame Kind erhält der Ehepartner 1 „396 €“ Unterhalt vom Kindsvater.
Ehepartner 1 verdient brutto 3900 € + Kindergeld + Kindsunterhalt, keine Sozialabgaben da Beamter.
KInder bleiben bei Ehepartner 1.
Ehepartner 2 ist chronisch krank.
Eheliche Schuldenbelastung von 450 € im Monat.
15 km Arbeitsweg.

Wieviel Unterhalt bekommt Ehepartner 2 während der Trennung

Hallo,

angenommen es liegt folgende Situation vor:

Ehepartner trennen sich.
Ehepartner 1 Beamter, Ehepartner 2 erwerbslos.
2 Kinder, davon 1 gemeinsames (4 Jahre) und eines des
Ehepartners 1 (14 Jahre). Für das nicht gemeinsame Kind erhält
der Ehepartner 1 „396 €“ Unterhalt vom Kindsvater.
Ehepartner 1 verdient brutto 3900 € + Kindergeld +
Kindsunterhalt, keine Sozialabgaben da Beamter.

Der Kindesunterhalt von 396 Euro und das Kindergeld sind KEIN Einkommen des Ehepartners 1, sondern des 14-Jährigen Kindes.

KInder bleiben bei Ehepartner 1.
Ehepartner 2 ist chronisch krank.
Eheliche Schuldenbelastung von 450 € im Monat.
15 km Arbeitsweg.

Wieviel Unterhalt bekommt Ehepartner 2 während der Trennung

Kann man so einfach nicht sagen. Es kommt auf das Netto-Einkommen des verdienenden Ehepartners an.

Dann muss noch geklärt werden, ob der chronisch kranke Ehepartner so krank ist, dass er nicht arbeiten kann. Weil er ist für das 4-Jährige Kind auf jeden Fall barunterhaltspflichtig. Wenn seine Arbeitsunfähigkeit einer Überprüfung durch den Vetrauensarzt nicht standhält, sollte er sich schnellstens ausreichend bewerben, da ihm droht, dass er wegen dem Kindesunterhalt vom Gericht fiktiv gerechnet wird.

Gruß
Ingrid

Ehepartner 1 verdient brutto 3900 € + Kindergeld +
Kindsunterhalt, keine Sozialabgaben da Beamter.

Ehepartner 1 zahlt trotzdem Steuern und (private) Krankenversicherung - und hier vielleicht sogar zusätzlich noch für 2 Kinder.
Übrigens bekommen Beamte das Kindergeld mit ihrem Gehalt - sollte man also noch mal genau angucken ob das nicht bereits im Lohn enthalten ist.
Evtl. Ehegattenunterhalt geht vom bereinigten Netto aus (ohne den KU und das Kindergeld)
Einfach mal die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG lesen.

Grüße Bröselchen.