Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

Hallo,
meine Tochter (fast 20)lebt bei mir und ist in der Ausbildung sie bekommt dort 355€ Ausbildungsvergütung + Kindergeld. Mein Sohn ist vor einigen Jahren zum Ex-Mann gezogen und bekommt von mir 360€ Unterhalt. Der Anwalt des Ex-Mannes hat nun geschrieben, das mein Ex, der wieder verheiratet ist, auch Unterhaltspflichtig gegenüber seiner neuen Frau ist und dies mit in der Berechnung einfließen würde. Die neue Frau hat aber immer schon gearbeitet und verdient ca. 900€ im Monat. Ist das alles so richtig, das mein Ex (der ca. 1000€ mehr verdient als ich, weil er sich schnell hat privat versichern lassen, Deinstwagen fährt, Eigenheim usw. hat) lediglich noch 100€ für unsere Tochter bezahlen muß? Ich verdiene etwa 1900€, mein Ex ca. 2900€. Wieso steht plötzlich der Ehefrau Unterhalt zu, wir sind seit 10 Jahren gescheiden und er ist genauso lange wieder verheirat?

Hallo,
meine Tochter (fast 20)lebt bei mir und ist in der Ausbildung
sie bekommt dort 355€ Ausbildungsvergütung + Kindergeld. Mein
Sohn ist vor einigen Jahren zum Ex-Mann gezogen und bekommt

wenn der Sohn über 18 ist, sind BEIDE Elternteile batunterhaltspflichtig

von mir 360€ Unterhalt. Der Anwalt des Ex-Mannes hat nun
geschrieben, das mein Ex, der wieder verheiratet ist, auch
Unterhaltspflichtig gegenüber seiner neuen Frau ist und dies
mit in der Berechnung einfließen würde. Die neue Frau hat aber
immer schon gearbeitet und verdient ca. 900€ im Monat. Ist das
alles so richtig, das mein Ex (der ca. 1000€ mehr verdient als
ich, weil er sich schnell hat privat versichern lassen,
Deinstwagen fährt, Eigenheim usw. hat) lediglich noch 100€ für
unsere Tochter bezahlen muß? Ich verdiene etwa 1900€, mein Ex
ca. 2900€. Wieso steht plötzlich der Ehefrau Unterhalt zu, wir
sind seit 10 Jahren gescheiden und er ist genauso lange wieder
verheirat?

hallo,
soweit ich informiert bin, hat die neue Frau gar nichts damit zu tun.Er muss für seinen Sohn auch zahlen,auch wenn er bei ihm wohnt. Es wird zwar Unterkunft und Essen mit angerechnet,aber er muss ein wenig bestimmt auch zahlen.
Aber die Ehefrau hat damit nix zu tun.
Würde mal schauen und google unter Unterhaltsrechner für 18

lisa

Hallo,
sorry…Sohn ist volljährig…wer lesen kann ,ist klar im Vorteil…lach

Hallo,
ja, wenn die leiben Ex-Partner nicht zahlen wollen, sind diese sehr erfinderisch.
Also zum Einen wird die Neue nicht mit berücksichtigt, die Kinder gehen immer vor.
Was er da schreibt ist großer Quatsch!
Allerdings ist Ihre Tochter volljährig, Sie dürfen kein Geld vom Vater annehmen, dass muss die Tochter machen. Sie muss gleichzeitig Vater und Mutter verklagen (sie wird PKH bekommen). Ab 18 sind beide Elternteile baruntehaltspflichtig. Den genauen Betrag den ihr zustehht kann ich nicht sagen, liegt was über 600 Euro. Davon wird genau ausgerechnet wer von den Eltern wie viel verdient.
Sie verdienen ja wesentlich weniger, außerdem wird auch noch der Ausbildungslohn, sowie das Kindergeld erst mal abgezogen von den ca. 600 Euro. 90 Euro darf die Tochter für Arbeitsmittel behalten, alles andere muss sie sich anrechnen lassen. Da wird nicht mehr viel übrig sein.
Wie alt ist der Sohn? Geht der noch zur Schule?
Also die neue Frau wird nicht mit berücksichtigt, die hat sich selber zu versorgen.

Gruss
Agnes

Hallo

ein Fall wie dieser muss im Detail durchgerechnet werden, da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.

Die "neue Frau spielt nur dann eine Rolle wenn sie unterhaltsbedürftig ist (z.B Krankheit, arbeitsunfähigkeit, arbeitslos)ist. Das kann dann eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle bedeuten. Ansonsten ganz klar nein.

Private Krankenvesicherung Ja im vollen Umfang für sich oder Kinder

Dienstwagen wird als Einkommen gerechnet minus den Steueranteil, ist also eher ein Nachteil für ihn.

BSP: Wagen hat einen Listenpreis von 50000€. dann werden 1% als Basis herangezogen, also 500€. Davon muss aber der Steuerabzug abgezogen werden. Das hängt vom Einkommen ab, sagen wir mal ca. 150€, dann verbleiben 350€ als Einkommen. Davon können private Betribskosten abgezogen werden, aber das muss er nachweisen.

Eigenheim: Wenn diese über Kredite bedient werden, können die Aufwendungen als Altersvorsorge deklariert werden. Dazu muss aber eine Gewinn-Verlustrechnung gemacht werden. Fällt diese nehativ aus, kann das als Altersvorsorge deklariert werden und in Abzug gebracht werden.

Aus eigern Erfahrung: Traue keiner Rechnung vom Jugendamt oder gegnerischen Anwalt. Diese sind immer fehlerhaft oder zu deinen Ungunsten gerechnet.

Ein Fachanwalt kann hier hilfreich sein, wenigstens zum prüfen der Situation. Gerne würde ich mal das Schreiben vom Anwalt lesen, man kann nur lernen.
Streiche alle privaten Details und maile es doch mal an [email protected]
aber nur wenn du magst.

Gruss

So wie du es schreibst müßte es alles stimmen

Ach so, ich hatte vergessen, zu erwähnen, das die Tochter jeden Tag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr aus dem Haus ist und somit auch nur ausser Haus Essen kann. Zudem hat sie alleine Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Höhe von ca. 150€ je Monat!
Ich geb ihr zusätzlich Verpflegungsgeld, weil sie ansonsten nicht mal genug Geld zum Essen hätte!
Und mein Sohn (ist bald 18) bekommt von mir noch Taschengeld zusätzlich zum Unterhalt. Weil er beim Vater nur 20€ Taschengeld im Monat bekommt und mit seinem Roller zur Schule fährt!. Nicht das irgendjemand auf die Idee kommt, mein Ex wäre Geldgeil ;-( Er ist wie gesagt arm…hat übrigens keine weiteren Kinder in seiner neuen Ehe! Nur meinen Sohn und meine Tochter.

Hi, schau auf die „Düsseldorfer Tabelle“. Mit der Anzahl der Kinder verringert sich der beitrag für’s einzelne. Vielleicht wird das Einkommen deiner Tochter auch berücksichtigt. Viel Glück,
Andi

Hallo Analehna,

für deine Tochter hast du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, da Sie Schon über 18 Jahre alt ist. Deine Tochter muss den Unterhalt von dir und deinen Exmann einfordern, du musst aber nichts bezahlen, da sie bei dir wohnt, dein Verdienst wird nur zur Berechnung benötigt. Sie müsste zum Jugendamt gehen und denen Melden dass sie von Ihren Vater keinen Unterhalt bekommt. Diese Überprüfen deinen und den Verdienst deines Mannes, da wird einiges was er über seinen Anwalt zum Abzug bringen möchte gewiss nicht anerkannt und zudem verlangen die seine Einkommensteuer, das Urlaubs, weihnachtsgeld und Sonderzahlungen sowie Überstunden werden dazu gezählt.

Deine Tochter würde laut deinen Angaben folgendes bekommen:

2900 Euro + 1900(-360) = 4440 Euro Gesamtverdienst, dies wären nach der Düsseldorfer Tabelle eien Anspruch auf 742 Euro, davon werden (355-90= 265)abgezogen und 184 Euro Kindergeld, daraus hätte sie einen Anspruch von 293 Euro. Diese werden prozentual auf Eurer verdienst umgelegt.

188,31 muss dein Ex bezahlen und du 104,69 Euro. Da deine Tochter bei dir wohnt, musst du an ihr nichts bezahlen.

Da dein Ex dich einschüchtet, Rate ich dir, dass deine Tochter zum Jugendamt geht, diese fordern alle Unterlagen ein und berechnen Ihren Unterhalt und dies kostet ihr nichts.

Da du dann auch für 2 Kinder Unterhalt bezahlst, würde ich dir Raten diesen neu zu berechnen. Du Kannst von deinen Verdienst Ansparung zur Riesterrente, Versicherungen, den Weg zur Arbeit oder eine Pauschale 5 - 10 % Als Arbeitsaufwand abziehen. Bei deinen Sohn kommt laut Tabelle 356 Unterhalt raus (12 bis 17 Jahre… Geht er noch zur Schule, oder ist er schon in Ausbildung dann siehe wie bei deiner Tochter (Anrschnung der Ausbildungsvergütung. Ich hoffe das ich dir weiter helfen konnte?

Gruß
Thomas

Sorry das weiß ich leider nicht, aber so ist das mit dem Unterhalt, ob das immer so richtig ist frag ich mich auch manchmal

Hallo,

Ehefrauen kommen vor volljährigen Kindern die in Ausbildung sind oder studieren.

Auch müssen BEIDE Eltern den Barunterhalt leisten. Hinzu kommt, dass bei einem volljährigen Kind das GANZE Kindergeld als Einkommen des Kindes gewertet wird.

Gruß

Hallo,

bin zwar nicht gefrag worden, aber es wird kaum Unterhalt vom Vater für die Tochter übrig bleiben.

Von ihren 355 Euro Eigeneinkünfte darf sie 90 Euro ohne Anrechnung behalten. Dazu kommt das ganze Kindergeld. Somit hat sie ein anrechenbares Einkommen von knapp 460 Euro.

Beim Vater seinem Einkommen mindern vorrangig minderjährige Kinder sein Einkommen. Ehefrauen (ehemalige und aktuelle) gehen nach Gesetz und Rechtsprechung in der Rangliste der Unterhaltsberechtigten vor volljährigen Kindern (wenn sie keine allgemeinbildende Schule besuchen).

Somit kommt es darauf an, ob seine neue Ehefrau wirklich 900 Euro netto verdient. Sie hat einen Anspruch von 920 Euro (siehe DüTa Nr. VI 2 b). Ihr Unterhaltsanspruch wird abgezogen, bevor ein nichtprivilegiertes Kind (das ist z. B. ein Azubi) berechnet wird.

Das um vorrangige Unterhaltsberechtigte bereinigte Nettoeinkommen des Vaters (wobei er dann zusätzlich um eine Einkommensstufe zum schlechteren Einkommen gerechnet wird) wird beim volljährigen Kind mit dem Einkommen der Mutter addiert. Dann in die DüTa gucken.

Unterhalt ausrechnen und dann gequotet nach dem anrechenbaren (um Unterhaltspflichten bereinigten) Einkommen verteilen. Natürlich vorher das Eigeneinkommen des Kindes abziehen.

Der Vater kann - wegen drei Unterhaltsberechtigter - von der Stufe (z.B.) vier in die Stufe 3 rutschen. Die Mutter muss - da nur ein Unterhaltsberechtigter - von der Stufe drei in die Stufe vier rutschen. Beim Vater habe ich seine vorrangigen Unterhaltspflichten noch nicht berücksichtigt.

Mit Volljährigkeit eines Kindes ändern sich nun mal die Rangfolgen, die Anrechnungen von Kindergeld usw. und auch die Unterhaltspflichten - weil dann auch der Wohnelternteil barunterhaltspflichtig wird.

Gruß