Hallo ,
mein Anliegen ist wie folgt:
Bin seit >Oktober 2009 vom Ex geschieden und unsere Kinder Zwiling 7Jahre alt leben bei ihm mit neuer Ehefrau ! Ich habe seitdem meien Mädchennamen angenommen und war mit der Lebenssituation recht zufrieden…regelm. Kontakt mit deen Kindern klappt und es fehlt ihnen an nicht uns sind glücklich und haben die Trennung ziemlich unkompliziert vrearbeitet…Mein Ex und ich hatten uns vor der SCHEIDUNG DARAUF GEEINIGT GEGENSEITIG KEIN UNTERHALT BZW: TRENNUNGSGELD ZU FORDERN …Haben beide gut verdient Volkswagen 3-Schichten) nun aber fordert er doch und da ich z.Z. arbeitssuchend bin(war leider nur eineinhalbjahre Zeitjob)und vom Arbeitsamt 945 Euro bekomme, verbleibt mir nur ein Selbstbehalt von 900 Euro.Mein Lebensgefährte und ich wollen demnächst zusammen ziehen…meine Frage :Kann der Ex an meinen lebensgefährtren finanziell heran treten ?. Bekommt er anderweitig meinen Unterhaltsanspruch für die Kids bezahlt…und wenn ja verschulde ich mich weil ich zu wenig zahlen kann ? Würde ich wieder in meinem erlertem Job arbeiten bekomme ich ca. 1400 Brutto…muss ich ihm das nacchzahlen? Wir haben vor ein Haus zu Mieten oder zu kaufen und wissen nicht wie man das berücksichtigen soll…
Es tut mir Leid. Ich selbst kenne mich da nicht aus. Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen. Dazu müsste ich meine Freundin fragen. Diese macht das Momentan auch durch. Aber sobald ich mehr in diesem Thema weiß, werde ich mich melden.
Hallo,
ich bin Pädagoge und leider kein Jurist.
Ich kann Ihnen in dieser Frage leider keine sachkundige Antwort geben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Leider kann ich dir bei deinem Anliegen nicht behilflich sein, da ich mich selbst nie
mit dieser Thematik auseinandersetzen musste.
Trotzdem viel Erfolg bei deiner Suche nach Antworten.
Liebe Grüße;
Alexander.
Hallo Whistler,
das sind viele Fragen, die sicher jemand beantworten sollte, der den rechtlichen Hintergrund richtig kennt. Ich hatte mich hier nur selbst mal erkundigt, inwiefern das Zusammenziehen mit meiner unterhaltsberechtigten Partnerin und deren Kindern zu weniger Unterhalt führt. Bin also keine Experte, weiß aber das Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben, trotzdem Unterhalt von Dir erhalten müssten, insofern Du dazu in der Lage bist. Ob Du das bist, dass muss halt geprüft werden.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
Du hast mich zwar nicht gefragt, aber ich gebe Dir trotzdem mal eine Antwort:
Dein Selbstbehalt während der Arbeitslosigkeit ist 770 Euro. Die 900 sind für berufstätige Unterhaltspflichtige.
Auf den Kindesunterhalt durfte er gar nicht verzichten. Das ist nämlich nach dem Gesetz ein Anspruch des Kindes und nicht der Eltern. Selbst eine schriftliche Vereinbarung wird von den Richtern als nichtgeschrieben angesehen.
Hauskauf usw. musst Du verschieben. Die Richter sehen es so, dass immer erst der Unterhalt für minderjährige Kinder kommt. Dein Mietanteil, der im Selbstbehalt enthalten ist, ist im Normalfall 360 Euro.
Solltest Du in einer teuren Gegend (z. B. München) wohnen, kann der Mietanteil und somit der Selbstbehalt in Ausnahmefällen erhöht werden.
Die Erhöhung gibt es aber garantiert nur für eine 45 qm Wohnung für Dich und wenn Du nachweisen kannst, dass Du nichts billigeres findest.
Dein neuer Lebensgefährte ist nicht für Deine Kinder unterhaltspflichtig. Allerdings kann ein Gericht es so sehen, dass Du ja Deinem neuen LG den Haushalt führst und er Dir dafür (fiktiv) ein Taschengeld/Gehalt bezahlen muss.
Oder es wird Dir der Selbstbehalt gekürzt, da Du durch das Zusammenwirtschaften billiger leben kannst.
Ich weiß, dass dadurch indirekt Dein LG doch wieder zur Unterhaltspflicht herangezogen wird. Aber die Gerichte sehen das leider anders.
Gruß
Ingrid
Hallo ,
in der Antwort von „Ingrid“ sind alle Punkte bereits erschöpfend beantwortet, jedenfalls zum Unterhaltsrecht.
Du wirst deine Zukunftspläne also besser noch einmal überdenken und einen Gang herunter schalten. Es wundert mich, dass dein neuer Lebensgefährte dazu keine Meinung hat.
Du sprichst in deiner Anfrage von den „Kids“, die beim Kindesvater leben und nach deiner Meinung alles gut verkraftet haben. Das meinst du! Bist du sicher?
Was glaubst du, wie die Kinder darauf später reagieren, wenn man ihnen offenbart, dass die Mutter lieber ein Traumhaus mit ihrem neuen Märchenprinzen gemietet hat, statt pünktlich den Kindesunterhalt zu überweisen.
Wenn das Familiengericht schon festgestellt hat, dass die Kinder besser beim Vater leben sollten, musst du langsam vernünftig werden und wenigstens für den Rest deines Lebens den Barunterhalt für die Kinder leisten.
Ich kann nicht anders, auch wenn es hart klingt und du mich dafür verfluchst, aber ich bin Anwalt des Kindes. Mich interessiert nur das Kindeswohl, sonst nichts!
Meistens sind es leider die Väter, die sich versuchen um die Zahlungen für den Unterhalt zu drücken. Versuche das erst gar nicht, es täte mir leid für deine Kinder.
Sichere dir eine vernünftige Arbeitsstelle, zahle den Kindesunterhalt und achte auf regelmäßige Umgangskontakte, dann ist alles in Butter.
Gruß aus Hamburg
Steve-HH