Unterhaltsberechnung?

Hallo,

wie verhält sich das eigentlich wenn die eigentlichen berufsbedingten Aufwändungen die vom Gesetzgeber als abzugsfähig vom Nettolohn erlaubten 5% (vor der Berechnung des Unterhaltes) überschreiten? Kann ich dann z. Bsp. eine km-Pauschale mit abziehen oder die Miete einer Zweitwohnung?

Peter

Schau doch mal hier, vielleicht hilft dir das weiter
http://www.Finanztip.de/recht/sozialrecht/sozialunte…

Gruß,
Delia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]