Hallo,
wie verhält sich das eigentlich wenn die eigentlichen berufsbedingten Aufwändungen die vom Gesetzgeber als abzugsfähig vom Nettolohn erlaubten 5% (vor der Berechnung des Unterhaltes) überschreiten? Kann ich dann z. Bsp. eine km-Pauschale mit abziehen oder die Miete einer Zweitwohnung?
Peter