Mein Sohn (18) hat seine Lehre abgebrochen und will sich bei der Bundeswehr bewerben.
Nun ist er vorläufig aber arbeitslos und hofft natürlich zur BW zu kommen.
Wie verhält sich das jetzt mit der Unterhaltspflicht meinerseits ?
Ich (geschieden )selbst war bis vor kurzen selbst arbeitslos und erst seit einem Monat wieder in Lohn und Brot.
Die läuft weiter , lies da:
ramses90
Na ja, da lese ich aber irgendwie nichts über die „Übergangszeit“.
Jo mei, ich les da was von Orientierungsphase und Abbruch der Ausbildung ist kein schweres Fehlverhalten.Das Urteil ist zwar vom OLG Celle, stützt sich aber auf eines vom BGH… ramses90