Hallo zusammen,
ich habe mich schon durch diverse Seiten im Internet gekämpft - leider ohne wirklichen Erfolg …
Es geht um folgendes:
Person X steht eine Lohnpfändung an. In der Pfändungstabelle werden „unterhaltsberechtigte Personen“ angeben.
Fall:
a) Person X hat 1 Kind u. lebt zusammen mit seiner Freundin (= Mutter des Kindes) in einem Haushalt
b) Person X heiratet seine Freundin aus Fall a)
Um wie viele unterhaltsberechtigte Personen handelt es sich in den beiden Fällen ??
Vorab vielen, vielen Dank !