Unterhaltsberechtigte

Hallo,

Wie wirkt sich das denn auf ein unterhaltsberechtigtes (und erhaltendes) halbwüchsiges Kind aus, wenn der Vater ein weiteres Kind bekommt?
Sind neues Kind und deren Mutter auch als Unterhaltsberechtigte Personen zu rechnen wenn sie im gleichen Haushalt leben? Ist das von dem Einkommen der Mutter irgendwie abhängig? Dieser ist der Mann doch so weit ich weiss auch für 3 Jahre irgendwie unterhaltspflichtig, oder?
Ist der Anspruch der Kinder der gleiche und es wird einfach das verfügbare Geld aufgeteilt?

Angeblich steht dem ersten Kind ein höherer Unterhalt zu wenn es 15 jahre alt wird. Stimmt das so, konnte nur Stufen mit 12 und 18 finden?

Eine Düsseldorfer Tabelle habe ich mir mal angeschaut, aber ich habe es nicht wirklich verstanden wie die anzuwenden ist im obigen Fall.

Gruss
M.

Hallo,

durch das „neue“ Kind erhöhen sich die Unterhaltsberechtigten von ein auf drei Personen. Wobei die Mutter des „neuen“ Kindes erst dann Geld bekommt, wenn die beiden minderjährigen Kinder ihren MIndestunterhalt und der Vater den Selbstbehalt bekommen haben.

Wenn es (aufgrund des geringen Einkommens des Vaters) zu einer Mangelfallberechnung beim Kindesunterhalt kommt, bleibt natürlich für den Betreuungsunterhalt der Mutter nichts mehr übrig.

Alles Weitere kann man nur genauer sagen, wenn man die Einkommenszahlen des Barunterhaltspflichtigen kennt.

Es gibt keine Unterhaltserhöhung für 15-Jährige.

Gruß
Ingrid