Unterhaltsberechung

Hallo,

ich habe folgende Frage und hoffe auf Unterstützung:

Frau x (ohne Kind) lebt in einer Lebensgemeinschaft mit Herrn Y (ein Kind). Frau X verdient brutto 43.000 € abzüglich der gesetzlichen Abzüge (u.a. KV 12,9%) und der Werbungskostenpauschale.
Herr und Frau planen Nachwuchs. Frau X hat nun erfahren, dass auch in einer Lebensgemeinschaft im Falle einer Trennung der höher verdienende dem anderen in den ersten drei Jahren Unterhalt zahlen muß.
Da Frau X in der Regel nach 2-3 Monaten Elternzeit wieder arbeiten gehen möchte - zumindest Teilzeit (unter Umständen auch Vollzeit). Nun hat sie die Befürchtung, dass sie mglw. dem Lebenspartner im Falle einer Trennung (selbständig, sehr gering verdienend) Unterhalt zahlen müßte.

Wie wenig müßte Herr Y verdienen bzw. Einkommen haben, um Unterhaltsberechtigt zu sein? Zur Zeit zahlt Herr Y den untersten Satz an Unterhalt für sein Kind (279 €), ergo verdient er monatlich weniger als 1500 € netto.
Würde im Falle eine Trennung Frau x überhaupt als berufstätige Frau das Kind zugesprochen bekommen, wenn Herr Y sich anbieten würde, die Betreuung aufgrund seiner Möglichkeiten (Niederlegung der Arbeit, Leben von Eigenkapital) zu übernehmen?

Hallo,

bitte lese dir den § 1615l BGB gaanz langsam und mehrmals durch…

Dann kannst du erkennen, daß der Vater nur unterhaltsberechtigt ist, wenn das Kind bei ihm lebt und er wegen Versorgung des Kindes nicht (voll) arbeiten gehen kann.

grüße
dragonkidd