Hallo,
wie lange bin ich verpflichtet Ehegattenunterhalt zu zahlen? Dauer der Ehe war 7 Jahre. Erlischt die Verpflichtung wenn Ex mit neuem Partner zusammenzieht, auch ohne erneute Eheschliessung ihrerseits?
Danke für die Antworten
Charly
Hallo Charly,
informiere dich mal unter
www.isuv.de
Die geben dir guten Rat, sollst zwar Mitglied
werden, aber ist noch billiger als ein Anwalt!
Ich meine, vor kurzem in der Zeitung ein Urteil
gelesen zu haben, dass bei einer neuen Beziehung,
wenn man einen gemeinsamen Haushalt hat, eine
Unterhaltszahlung wegfällt. Aber dass muss eine
Richter von Fall zu Fall entscheiden.
Normalerweise heißt es im Gesetz, dass jeder nach
der Scheidung für sich selbst sorgt, aber…
wegen kleiner Kinder, Krankheit, etc. zahlst du,
und zahlst du …
Viel Erfolg
Eva
Dauer Ehegattenunterhalt
Hallo Charly,
Wie lange besteht das Recht auf Unterhalt?
Der unterhaltsberechtigte Partner kann das von seinem® Ex fordern, solange eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Erziehung von Kindern,
- eigene Ausbildung,
- Arbeitslosigkeit oder
- Krankheit.
Der Anspruch auf Unterhalt endet mit einer neuen Heirat oder einer neuen, dauerhaften Beziehung des Empfängers.
Hier findest Du noch sehr viel mehr Informationen zu diesem Thema:
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2000/02/28/expert…
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex50006.html
Viele Grüsse
Eve*
Vielen Dank!
die Aussichten sind dann nicht sehr rosig, denn arbeiten will sie nicht. Hat auch schon Arbeit abgelehnt und der Richter spielt mit. Lieber Staat, Eltern und mich schöpfen. Was es in Deutschland alles gibt, man kann sich nur wundern.
Hallo,
Hier erst einmal ein Buchtipp:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN
3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro
Gut und anschaulich geschrieben mit einer CD für Vorlagen und Checklisten.
Haben Sie und Ihre Ex-Frau schon einmal über Mediation nachgedacht?
Leider ist das Verfahren in D immer noch recht unbekannt. Darum „trommle“ ich dafür. Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“
mit sonnigen Grüsse,
Gabi Sandhoff
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Hallo,
Hier erst einmal ein Buchtipp:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002.
ISBN
3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro
Gut und anschaulich geschrieben mit einer CD für Vorlagen und
Checklisten.
danke für den Tipp
Haben Sie und Ihre Ex-Frau schon einmal über Mediation
nachgedacht?
Mediation war uns bekannt. Scheidung war schon 99. Mein Problem ist einfach: ich will mal endlich wieder auf die Beine kommen und nicht immer nur zahlen, während sie NICHT arbeiten will - ja sogar Arbeit ablehnt. Und die Gericht spielen mit!?
Leider ist das Verfahren in D immer noch recht unbekannt.
Darum „trommle“ ich dafür. Auszug aus den Richtlinien des BAFM
(Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation):„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und
im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten
Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in
Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche
Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“mit sonnigen Grüsse,
Gabi SandhoffHallo,
wie lange bin ich verpflichtet Ehegattenunterhalt zu zahlen?
Dauer der Ehe war 7 Jahre. Erlischt die Verpflichtung wenn Ex
mit neuem Partner zusammenzieht, auch ohne erneute
Eheschliessung ihrerseits?
Danke für die Antworten
Charly
Hallo,
Mediation war uns bekannt. Scheidung war schon 99.
Das heißt nicht, dass sie nun nicht noch eine Mediation machen können, um ganz konkret und singulär die Frage des Unterhalts zu klären. Das geht dann sicher in einer Kompakt-Mediation von 3 Stunden.
Mein
Problem ist einfach: ich will mal endlich wieder auf die Beine
kommen und nicht immer nur zahlen, während sie NICHT arbeiten
will - ja sogar Arbeit ablehnt. Und die Gericht spielen mit!?
Das kann Ihre Ex-Frau nicht unbegrenzt machen. Aber die Beweislast liegt bei Ihnen. Das Gericht entscheidet dann den Einzelfall.
Im genannten Buch werden die Bedingungen für Unterhalt sehr ausführlich beschrieben.
Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff