Der notarielle Ehevertrag wurde vor der Eheschließung im Jahre 1986 geschlossen, er wurde seinerseits von dem Ehemann eingefordert und von beiden unterschrieben. Danach muß der geschiedene Ehemann Unterhalt an seine von ihm geschiedene Ehefrau insoweit zahlen dass der Selbstverdienst der Frau angerechnet wird. Das jüngste Kind ist 15 Jahre alt, lebt bei der Frau, wird von der Frau betreut und versorgt. Ist dieser notarielle Ehevertrag jetzt nicht mehr gültig und die Unterhaltszahlungen dürfen eingestellt werden?
Hallo,
es ist zwar schön vorgetragen, aber das Problem nicht beschrieben,
wer zahlt jetzt wem was nicht?
Für die Ehefrau oder für das Kind?
Kindesunterhalt kann im not. Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden,
zudem:
der BGH hat in den vergangenen Jahren Vereinbarungen hinsichtlich der Eheverträge den Realitäten angepasst, so dass alleine aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH durchaus Eheverträge nicht mehr wirksam sein könnten.
Aber dies kann hier nicht beurteilt werden, weil die obige Frage beantwortet werden sollte, um sinnlose Spekulationen zu vermeiden.
Falls noch Frage, bitte melden bzw. Antworten posten.
Schönen Abend noch.