Unterhaltsforderung kontra Kindeswohl

Meine Ex-Lebensgefährtin hat sich mit meinem Sohn aus dem Staub gemacht.
Nun hat sie mir gegenüber so hohe Unterhaltsforderungen für unseren Sohn, das ich bei Erfüllung dieser Forderung nicht mehr in der Lage bin, meinem Sohn einen persönlichen Kontakt mit mir zu ermöglichen, das Geld reicht dann tatsächlich nicht mehr, um ihn abzuholen, mit ihm mal ins Kino gehen zu können und ihn auch wieder nach Hause fahren zu können.
Das Jugendamt unterstützt die Forderung der Kindesmutter, und ich dachte immer, das Jugendamt wäre für das Kindeswohl zuständig und nicht für die Interessen einer wild gewordenen Mutter, die auf das Geld sowieso nicht angewiesen ist, da sie als Beamtin im Geld schwimmt.
Der Umgang mit seinem Kind gehört wohl nicht zum Kindeswohl und braucht vom Jugendamt bei der Berechnung des „Selbstbehaltes“ nicht berücksichtigt zu werden? Oder wer ist da anderer Meinung.

Hallo Ralf,

Beim Jugendamt gibt es bestimmte Richtwerte, wieviel ein Vater Unterhalt für sein Kind bezahlen muß. Dies ist in der sogenannten ‚Düsseldorfer Tabelle‘ festgelegt. Sollte das Jugendamt hier nicht korrekt agieren (so stellst du es zumindest dar) würde ich mich an deiner Stelle ganz unverbindlich mit einem anderen Jugendamt in Verbindung setzen und dort die Bitte vortragen, daß man dir doch eine Kopie der Gehaltsgruppen macht. Also ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, daß du nicht einmal das Geld dazu hast, dein Kind abzuholen bzw. etwas mit ihm zu unternehmen, denn es gibt auch eine Mindestgrenze, was man bezahlen muß bzw. eine Mindestgrenze was man verdienen kann um nicht bezahlen zu müssen, was ca. bei 1300 DM liegt (bin mir nicht sicher - ist schon lange her, daß ich mich mit diesem Thema strittig auseinandergesetzt habe).
Das beste, was ich dir hier raten kann, ist sich mit der Mutter deines Kindes zu versöhnen. Mein geschiedener Mann war anfangs auch sehr wütend darüber, daß ich von ihm gegangen bin. Die Streiterein haben nichts aber auch gar nichts Positives mit sich gebracht. Das Ende ist immer:
Der Vater hat eine Pflicht seinem Kind gegenüber, ob’s ihm paßt oder nicht - und egal wieviel die Mutter verdient, es sind zwei an der Zeugung beteiligt gewesen und beide - Mutter wie Vater - haben die Pflicht, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Auch wenn sie getrennt leben, können sie nicht verlangen wollen, für den täglichen Unterhalt nicht mehr aufkommen zu können. Die Nahrung, das Essen, die Miete (die durch ein Zimmer mehr erhöht ist) einfach alles, was dazugehört müssen sich Vater und Mutter hälftig beteiligen.
Die Mutter steckt bestimmt auch einiges zurück, wenn sie alleine ist. Das muß auch ein Vater einsehen.
Tut mir leid, daß ich dir nicht das schreiben kann, was du gerne hören willst, aber: C’est la vie!

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Düsseldorfer Tabelle
http://www.geocities.com/Area51/Corridor/1655/du_tab…

Vielleicht findest du dort die Infos, die dir noch fehlen?

Gruß, Faten

Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze, ab der ein unterhaltspflichtiger Elternteil Unterhalt zahlen muss. Dieser liegt, glaube ich, etwas über dem Sozialhilfeniveau. Das ist natürlich hart, aber wenn Du berechnst, wie viel Kinder tatsächlich kosten wirst Du merken, daß Deine Ex-Frau - so geht es jedenfalls den meisten Alleinerziehenden - wahrscheinlich auch nicht mehr Geld zur Verfügung hat. Tatsächlich gehören alleinerziehende Mütter ja die ärmste Bevölkerungsgruppe in Deutschland.

Gruß
Dorothea

Diese Mindesteinkommensgrenze gerade mal etwas über dem Sozialhilfesatz (für den man aber vollschichtig arbeiten gehen muß)ist mit ca. DM 1.400,- wohl aber doch etwas zu niedrig angesetzt… was soll man davon denn überhaupt bewerkstelligen können, man bedenke die heutigen Mietpreise, ein Auto muß ja auch her (man muß ja schließlich den Unterhalt für Frau und Kind(er) herbeischaffen). Jeder kann sich ausrechnen, daß da ein Kino-Besuch kaum noch erschwinglich ist. Sicher würden Kinder, die im eigenen Haushalt leben ungleich mehr Geld verschlingen, aber der nur noch zahlende „Vater“ hat dafür auch so gut wie keine Mitsprache-Rechte mehr (zumindest nicht, wenn es die Mutter nicht ausdrücklich fördert).
Ob aber eine alleinerziehende Mutter, die wahrlich in einer verdammt schwierigen Situation steckt, finanziell zur ärmsten Bevölkerungsgruppe zählt??? Sie bekommt schließlich den Sozialhilfesatz für sich + für das Kind + Unterhalt + etliche, etliche Zuschüsse zum Leben…

nein, deiner Meinung nach können die Kinder von der Luft leben?

Von wegen Zuschüße …

Dir mangelt es noch an Lebenerfahrungen.
Vielleicht erfährst du sie noch und erinnerst dich an dein Schreiben.

Auf mich wirkt es wie ein Hohn auf die Probleme alleinerziehender getrennter
zumeist Frauen !!!

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