Schönen Tag,
der 11 Jährige Sohn lebt bei der Mutter und der Vater lebt 500 Km weit weg. Jetzt möchte der Vater sein Sohn bei sich haben. Der Sohn möchte bei seinem Vater ca. ein halbes Jahr leben.
Der Vater geht jetzt vor dem Familiengericht und möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Muss die Mutter für den Sohn Unterhalt bezahlen (verdient 270 Euro als Putzhilfe) ? Wenn ja, spielt dann das Aufenthaltungsbestimmungsrecht bei der Unaterhaltsforderung eine Rolle ?
Danke.
Hallo,
der Unterhalt dürfte keine Rolle spielen, wenn es um das Kindeswohl geht. Das Kind ist nicht dazu da einen Elternteil (mitzu)finanzieren.
Das ABR hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Sobald das Kind bei einem Elternteil lebt, muss der andere Elternteil Unterhalt bezahlen. In diesem Fall, kann der Vater auch das Kindergeld beanspruchen.
Da das Kind noch minderjährig ist, unterliegt der barunterhaltspflichtige Elternteil der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet in diesem Fall: die Mutter muss sich schnellstens um eine Vollzeitstelle bemühen, sonst riskiert sie bei Gericht eine Fiktivrechnung.
Aber wie gesagt: wo das Kind lebt, sollte nicht von fließenden oder zu zahlendem Bargeld abhängig sein, sondern vom Wohl des Kindes.
Eventuell kann der Vater auch - wenn er nicht in einer weiteren Ehe verheiratet ist - vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss beantragen. Geht allerdings nur, wenn die Mutter nicht die dem Kind zustehenden Zeiträume schon verbraucht hat. Mit dem 12. Geburtstag endet eh der Unterhaltsvorschuss.
Gruß
Ingrid
Hallo,
der 11 Jährige Sohn …
Jetzt möchte der Vater sein Sohn bei sich haben.
Der Sohn möchte bei seinem Vater ca. ein halbes Jahr leben.
Der Sohn muss ja dann für ein halbes Jahr die Schule wechseln, evtl. noch in ein anderes Bundesland.
Und nach diesem halben Jahr wechselt er dann Mitten im Schuljahr nochmals die Schule und geht dann wieder zurück zur Mutter?
TM