Unterhaltsforderungen gegen Erben?

Hallo,

habe eine wirklich unglaubliche Geschichte in meinem Freundeskreis gehoert und wuerde gerne wissen, wie die Sache juristisch ausschaut.

1990 lies sich Mann A rechtskraeftig scheiden. Das Sorgerecht fuer die 2 Kinder Sohn B und Tochter C wurden der Frau zugesprochen und er wurde zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, denen er auch regelmaessig all die Jahre bis 1991 (Sohn volljaehrig/Tochter ab da verheiratet mit dem Einverstaending der Eltern) nachkam.

Im gleichen Jahr heiratete er seine neue Frau D mit der er bis zu seinem Tod verheiratet blieb. Nun 1 Jahr nach (!) dem Tod von Mann A verklagt der Sohn (heute 39 Jahre alt!) Frau D auf Auszahlung unterlassener Unterhaltszahlungen von Mann A aus ihrem Erbanteil.

Abgesehen, dass die Unterhaltszahlungen wirklich getaetigt wurden, wuerde mich interessieren, ob der Sohn irgendein Anrecht haette, wenn nicht gezahlt worden waere? Es gibt sicher Verjaehrungsfristen und mit Sicherheit verfaellt das Recht zumindest mit dem Tod von A. Ein Anrecht gegen den Erben? Wie seht ihr den Fall? Sehr skurrill, aber in der Nachbarschaft wirklich eingetreten!

Dank fuer eure Antworten!
Gruss
Don

Hallo

Es gibt sicher Verjaehrungsfristen und mit Sicherheit verfaellt das Recht zumindest mit dem Tod von A. Ein Anrecht gegen den Erben?

Wenn ein Unterhlatsberechtigter noch minderjährig ist oder noch keine Berufsausbildung hat, kann ich mir vorstellen, dass er zur Not alles erbt, wenn es für seinen Unterhalt notwendig ist, und kein anderer Elternteil mehr vorhanden ist.

In diesem Falle ist der Sohn aber noch nicht mal unterhaltsberechtigt, hat mindestens seinen Pflichtteil wohl bekommen, und will von der Miterbin noch Unterhalt gezahlt kriegen?

Nach folgender Seite verjähren regelmäßige Unterhaltsansprüche nach 3 Jahren:
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/unterh…

Wie seht ihr den Fall? Sehr skurrill, aber in der Nachbarschaft wirklich eingetreten!

Sicher, dass da keine wesentlichen Informationen fehlen?
Das ist ja extrem skurril.

Viele Grüße

Abgesehen, dass die Unterhaltszahlungen wirklich getaetigt
wurden, wuerde mich interessieren, ob der Sohn irgendein
Anrecht haette, wenn nicht gezahlt worden waere? Es gibt
sicher Verjaehrungsfristen und mit Sicherheit verfaellt das
Recht zumindest mit dem Tod von A. Ein Anrecht gegen den
Erben? Wie seht ihr den Fall? Sehr skurrill, aber in der
Nachbarschaft wirklich eingetreten!

unterhaltsansprüche haben höchstpersönliche natur, d.h. mit dem tod des verpflichteten gehen diese (grundsätzlich) unter, http://dejure.org/gesetze/BGB/1615.html

§ 1615 bgb steht zwar beim unterhalt der abkömmlinge, über verweisungen ist er nach §§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 Satz 4, 1615a BGB aber auch auf andere unterhaltsfälle anwendbar.

daher anspruch (-); darüber hinaus wird man in den seltensten fällen einen (vollen) unterhaltsanspruch eines 39 jährigen (gesunden?) mannes bejahen können (z.b. fiktive erwerbseinkünfte).

Hi,

nur kurz noch zur Klarstellung:
der Sohn (39) verlangt jetzt aus der Erbmasse die Zahlung/Entschaedigung der laut Ihm
nicht geleisteten Unterhaltszahlung als er noch minderjaehrig war.

Gruss