Guten Tag,
ich lebe seit über einem jahr von meiner Frau getrennt(noch nicht geschieden) meine beiden Kinder 9&14 ebenfalls.Nun nach Ihrer Kündigung nach 8 Jahren ist sie sofort los und hat Unterhalt gegen mich gefordert.Obwohl dies nicht abgemacht war.Ist dies wirklich gesetzlich verpflichtend oder kann mann dies aussergerichtlich regeln das nichts bezahlt werden muss.So war es eigentlich ausgemacht.
Kann ich auch Unterhalt fofdern für mich?Ich war seit 2000 Hausmann und habe Haus und Kinder zum Großteil betreut inkl.Schwiegervater.Somit habe ich Ihr den Rücken für Ihren beruflichen Einstieg ermöglicht.Ich selber hate in dieser zeit einige Nebenjobs.
Richtiges Brett?
Hi!
ich lebe seit über einem jahr von meiner Frau getrennt(noch
nicht geschieden) meine beiden Kinder 9&14 ebenfalls.Nun nach
Ihrer Kündigung nach 8 Jahren ist sie sofort los und hat
Unterhalt gegen mich gefordert.Obwohl dies nicht abgemacht
war.Ist dies wirklich gesetzlich verpflichtend oder kann mann
dies aussergerichtlich regeln das nichts bezahlt werden
muss.So war es eigentlich ausgemacht.
Sofern es um den Kindesunterhalt geht: Da gibt es keine Verzichtserklärungen soweit ich weiß. Und ob deine Exfrau Unterhalt nun einfordern kann ist eine Rechtsfrage und gehört ins Rechtsbrett und auch nur, nachdem du dir die FAQ1129 (glaub ich) angeschaut hast!
Kann ich auch Unterhalt fofdern für mich?Ich war seit 2000
Hausmann und habe Haus und Kinder zum Großteil betreut
inkl.Schwiegervater.Somit habe ich Ihr den Rücken für Ihren
beruflichen Einstieg ermöglicht.Ich selber hate in dieser zeit
einige Nebenjobs.
Ich sach nur: Rechtsbrett!
LiebeGrüßeFlaschenpost
Danke trotz dem.Aber ich fand soeben ein Gerichtsbechluss,der besagte das es wohl ausnahmeregelungen gibt.Der Betreuer des oder der Kinder darf nur nicht hierdurch verarmen.Sodann kann es die Möglichkeit geben einen Verzicht abzuhandeln.