Unterhaltsfrage

Hallo, ich habe eine Frage zum Familienrecht. Ich habe eine 2-jährige schulische Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin gemacht. Danach habe ich keine Stelle gefunden, und solange auf 450€-Basis gearbeitet. Jetzt habe ich eine Ausbildungsstelle zur Bürokauffrau, was auch auf die erste Ausbildung aufbaut. Ich bin 21 und lebe seit der Scheidung meiner Eltern bei meiner Mutter. Meine Frage: Muss mein Vater jetzt wieder Unterhalt zahlen, wenn ich wieder in der Ausbildung bin?

Entschuldigung, aber darauf kann ich leider keine verbindliche Antwort geben.

Viel Glück

Hallo sunny2611,

ich kann Dir leider die Frage nicht beantworten, weil ich nicht weiss, ob in dieser Situation noch Unterhaltspflicht besteht. Aber ich möchte dir dennoch einen Hinweis geben, nämlich den, dass seit Deinem 18. Lebensjahr BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig sind. Es muss also, wenn überhaupt, nicht nur Dein Vater zahlen, sondern auch die Mutter.

L G D e n n i s .

Hallo,
die 1. Ausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen? Dann lautet die Antwort nein. Unterhalt ist nur bis zum Abschluss der ersten erfolgreichen Ausbildung zu zahlen. Ggf. kann man sich dahingehend aber auch nochmal schlau machen. Google Düsseldorfer Tabelle 2013.
Eventuell kann aber Wohngeld beantragt werden?! Kindergeld fällt wahrscheinlich aus dem selben Grund weg, wie oben genannt, oder? Sonst könnte man noch Hartz als Unterstützung beantragen.
LG

dein vater muss so lange zahlen bis du die erstausbildung oder Studium fertig hast,danach nicht mehr
mfg

Wenn die Ausbildung als Weiterqualifizierung gilt und er unterhaltsfähig und - pflichtig ist.
Unterhaltsanspruch gemäß Düsseldorfertabelle (einkommen der Eltern) abzgl. Ausbildungsgehalt und Kindergeld. Differenz ist dann zu zahlen.

Danke für dein Vertrauen

habe leider keine Ahnung
tschüss

Hallo,
hab mich mal schlau gemacht…
dieser Link hilft evtl.

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/?dest=prof…

das wird als Ausbildung anerkannt,und somit bekommst du keinen Unterhalt…

lisa

Hallo,
sofern diese Ausbildung auf einer erstausbildung aufbaut und Sie weiter Kindergeld beziehen sind Ihr Vater und Ihre Mutter unterhaltspflichtig Ihnen gegenüber.
Hier spielen die Einkünfte beider Eltern bei der Berechnung eine Rolle.
Alles Gute

Ich denke eher nicht. Deine Ausbildung ist durch und die Eltern schulden ihren Kindern nur eine Ausbildung.

Jetzt mußt du schauen was du daraus machst.

Gruß