Unterhaltsfrage eines nicht privilegierten volljährigen Kindes

Sohn ist 19 und lebt bei der Mutter. Eltern sind geschieden. Sohn hat im Sommer Abi gemacht, aber wider Erwarten zum kommenden Wintersemester keinen Studienplatz bekommen. Er wird mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit zum nächsten Sommersemester in einer anderen Stadt einen Studienplatz bekommen. Der Vater möchte ab sofort keinen Unterhalt mehr zahlen. Sohn versucht natürlich irgendwie einen Job zur Überbrückung zu kriegen, aber bis dahin hat er kein Geld vom Vater und muss angesichts des sehr geringen Verdienstes der Mutter (diese ist behindert und kann nur 20 Stunden arbeiten, müsste eigentlich angesichts der schweren Erkrankung gar nicht arbeiten sondern könnte Rente beantragen) zum Sozialamt gehen. Ist es nicht so, dass das Sozialamt sich das Geld, das es dem Sohn zahlt, vom Vater wiederholt? Vater bezieht monatlich 1700 Euro Rente und hat keinerlei Verpflichtungen, lebt sogar mietfrei.

Der Vater hat einen Selbstbehalt, siehe Düsseldorfer Tabelle.
Solang keine Ausbildung abgeschlossen ist, ist der Elternteil zum Unterhalt verpflichtet, wo in dem Fall der Sohn nicht wohnt.

Hallo Frau Weber,

ich kann nur hoffen, daß hinter Ihrer Frage nicht nur der Wunsch oder die Frage steckt „wie kann ich den Varet zwingen, weiter zu zahlen?“, sondern einfach die Sorge, wie Sie Ihrem Sohn den Unterhalt sichern.

Nach meiner Einschätzung ist der Vater weiterhin oder wieder unterhaltspflichtig, wenn (aufpassen!) das Studium anfängt.
So lange der Sohn keinen Studienplatz hat, darf er nicht einfach „blau machen“, sondern muß alles mögliche tun, um sich seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.
Ein Vollzeitjob, wo der Regelbedarf i.H.v. 640 EUR bei rauskommt, sollte selbst für Ungelernte drin sein.
Die Zeit bis zum Studium sollte auch nicht zu lang sein, sonst ist der Unterhaltsanspruch verwirkt.

Eine Möglichkeit, den Vater weiterhin zur Unterhaltszahlung zu bewegen, ist, in diesem Zwischenjahr ein Praktikum zu machen, das natürlich zum Studium passen sollte.
Oder ein freiwilliges soziales Jahr, dann sollte der Sohn aber so fair sein, sein Einkommen mit dem Unterhaltsanspruch Ihnen und dem Vater gegenüber zu verrechnen.
Wie gesagt, da gibt es so eine magische Zahl für den Regelbedarf, die schwankt von Bundesland zu Bundesland.

Am besten, Sie fragen mal beim Jugendamt nach, die helfen meiner Erfahrung nach auch bei volljährigen Kindern, zumindest so lange sie noch bei den Eltern wohnen, zumindest mit Rat, wenn auch nicht mehr mit Tat …

Viel Erfolg, und melden Sie sich mal,
was dabei rausgekommen ist …

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,
der Vater muss Unterhalt zahlen.Der Selbsterhalt ist,glaube ich 1000€, somit kann er Unterhalt zahlen, und zwar so lange,bis der Sohn seine Ausbildung beendet hat. Er kann auch versuchen Bafög zu beantragen

lisa

Wenn das Sozialamt zahlt und einen Unterhaltsanspruch erkennt, holt es sich garantiert das Geld vom Vater.
Allerdings ist der Sohn gehalten die Zeit bis zum Studium durch Jobs zu überbrücken.
Für ein „nichtstuendes“ Kind gibt es keinen Unterhalt.

Krümelchen

Ihre Unterstellung ist nicht fair.Der Sohn ist arbeitslos gemeldet und bewirbt sich auf jeden Job, der ihm angeboten wird und die Mutter kümmert sich seit Jahrzehnten um den Alkohol abhängigen Vater, also ihren Ex.Hier ist nichts mit Abzocke vom armen armen Vater.

ja,dem vater werden schulden anwachsen.

Ich habe überhaupt nichts unterstellt,
ich habe so geantwortet, wie das auf der Basis der wenigen Informationen, die ich hatte, möglich war.

Also unterstellen Sie mir mal nicht, daß ich Ihnen was unterstelle.

Ich wollte nur helfen. Dafür bin ich hier eingetragen.

Wenn Sie schreiben "… die Mutter kümmert sich seit Jahrzehnten um den Alkohol abhängigen Vater, also ihren Ex.Hier ist nichts mit Abzocke vom armen armen Vater. … ", dann verstehe ich Ihre initiale Anfrage nicht mehr.

Also lassen Sie mich jetzt in Ruhe.

MfG
Andreas

Hallo!Vater ist nicht mehr unterhaltspflichtig wenn der Sohn 19 Jahre alt ist. Nur wenn er wieder studiert. Die erste Ausbildung muß der Papa zahlen. Aber da er ein geringes Einkommen hat, wird der Sohn wahrscheinlich Bafög kriegen. Und jetzt kann sich der Sohn als Arbeitssuchender bei dem Arbeitsamt melden und Sozialgeld 2 beziehen. Sozialamt hat damit nichts zu tun. Mutter könnte sich beim Sozialamt melden wenn Sie nicht mehr arbeiten könnte. Aber der Sohn nicht. Dieser ist doch arbeitsfähig. Der Sohn gehöhrt zum Arbeitsamt, und das wird nicht vom Vater wieder geholt. Mutter und Sohn müssen gemeinsam den Antrag beim Arbeitsamt einreichen da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das Einkommen beider wird zusammengerechnet. Auch wenn Mutter Sozialgeld bekommt. Alles gute.

ich lasse Sie sehr gern in Ruhe :smile:

Hallo,
sofern der Sohn nachweislich nicht selbst schuld am Nichterhalt des Studienplatzes hat und auch nicht Schuld ist an der Arbeitslosigkeit wäre der Vater verpflichtet weiter Unterhalt zu leisten. Sofern der Sohn vom Amt finanzielle Unterstützung erhält kann das Amt den Vater auf Rückzahlung dieser Unterstützung verklagen.
Alles gute

eine Ausbildung muss finanziert werden. Allerdings müssen beide Elternteile dafür aufkommen. Das Amt holt sich das Geld schon. Es prüft natürlich die finanzielle Lage, die sich oft auf seltsamer Weise plötzlich total verändert hat. Da dieses aber Staatsgelder sind, werden die dran bleiben. keine Sorge.

Ja, der Sohn hat weitergehenden Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater. Zahlt dieser nicht freiwillig, kann das eingeklagt werden ; zahlt das Amt, holt sich dieses ganz sicher so viel es kann vom Vater zurück.

Gruß Tscho70

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Hier muss der Sohn jede Arbeit - auch Teilzeit oder befristete Hilfsarbeiten annehmen.

Die paar hundert Euro die der Vater zahlen könnte, kann er nämlich beim Zeitungsaustragen, Hamburgerbraten, Steineschleppen usw. auch verdienen.

Gruß

Danke, aber die Antwort hat sich nun wirklich längst erübrigt.