Unterhaltsfrage i.B.a. Einheitliche Weiterbildung

Ich (19)bin derzeit in einer Zwickmühle: Ich wohne bereits seit 2 Jahren allein, besuche eine Fachoberschule und werde diese erfolgreich im Juli mit der Allgemeinen Fachhochschulreife (einschliel. prakt. Teil) verlassen (ca. 2,6). Mein Vater zahlt derzeit 316 Euro Unterhalt(einschl.Kindergeld), der Rest wird mit Hartz 4 aufgefüllt. Nun hab ich einen Ausbildungsplatz zur Hörgeräteakustikerin, wo ich sehr wenig Geld verdienen würde (380 Euro) und zusätzl. auch noch die Unterkunft an der Berufsschule selbst zahlen muss (250-500 Euro).

Habe aber auch die Möglichkeit zu studieren: Würde Hörtechnik und Audiologie studieren,in meiner Heimatstadt.
NUN meine FRAGE: Ist es, nach der Ausbildung zur Hörgeräteakustikerin, eine sogenannte einheitliche Weiterbildung wo mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig ist? Also das anschließende Studium Hörtechnik u. Audiologie?

Meine Quelle: zu erlesen : 1 b) ab Zeile 10
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…

Bitte um Hilfe!

Oder besser: AB wann muss mein Vater nicht mehr zahlen? Dürfte ich den Ausbildungvertrag unterzeichnen und wenn ich die Zusage auf das Studium habe, die Ausbildung abbrechen/Unterschrift zurückziehen? Oder kann mein Vater dann sagen " die hat ja abbgebrochen, jetzt zahl ich nicht mehr!"?

Hallo,

wenn du gleich studieren gehst, hast du ggfs Anspruch auf Bafög, allerdings ist dein Vater und auch deine Mutter (!), da du allein lebst, zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn du zuerst Hörgeräteakustikerin lernst, könntest du BAB zusätzlich zum Ausbildungsgeld und ggfs Unterhalt beantragen.
Nach der Ausbildung meldest du dich bis zum Beginn des Studiums beim Arbeitsamt als arbeitssuchend.
Durch die „arbeitslosigkeit“ hast du dann Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.
Dann kann es dir egal sein, ob das Studium dann als Weiterbildungsmaßnahme gewertet wird.

grüße
dragonkidd

Bitte verlass dich ncht auf meine aussage bzw wäre es hilfreich wenn diese selbst noch einmal bewertet werden würde.

Als meine Eltern sich getrennt haben war es so das ich Unterhalt in meiner ausbildung bekommen habe. War allerdings eine Schulische. Dennoch muss Unterhalt gezahlt werden bis eine normale Arbeitsstelle angetreten wurde. Aber bis maximal des 25 vollendeten Lebensjahres.

Gruß Nocthor

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Hallo Nocthor,

die Unterhaltsleitlinien sehen vor, daß bei volljährigen Kindern alle Einküfte des Kindes, auch das Kindergeld, Bafög-Darlehen und BAB angerechnet werden.

Solltest du aufgrund der schulischen Ausbildung kein Erwerbseinkommen gehabt haben, waren somit beide Eltern im Umfang der jeweiligen Haftungsquote zur vollen Unterhaltszahlung verpflichtet.

siehe auch hier unter Nr. 13.2:
http://www.justizportal-bw.de/servlet/PB/show/121580…

Allgemein wird davon ausgegangen, daß mit dem erfolgreichen Abschluß einer Ausbildung ein Grad an wirtschaftlicher Selbständigkeit erreicht ist, der die Eltern von der Unterhaltspflicht befreit. Auch wenn das Kind nach der Ausbildung arbeitslos sein sollte.

grüße
dragonkidd