Hallo zusammen,
A und B trennen sich einvernehmlich. A (Frau) behält die Kinder und verdient ca. doppelt soviel wie B (Mann). B wird nicht in der Lage sein Kindesunterhalt zu zahlen. Die Frage ist nun wie sich der Selbstbehalt für A berechnet, um evtl. unterhaltspflichtig ggü. B zu werden. Inwiefern werden die Kinder angerechnet? Und die Abträge für während der Ehe gemachte Schulden (exkl. Haus-Kredit)?
Danke für Hinweise. Googlen bringt immer nur „Frau behält Kinder, Mann muss zahlen“…
Gruß
finnie