Unterhaltsfrage (Kinder, Ehegattenunterhalt, etc.)

Hallo zusammen,

A und B trennen sich einvernehmlich. A (Frau) behält die Kinder und verdient ca. doppelt soviel wie B (Mann). B wird nicht in der Lage sein Kindesunterhalt zu zahlen. Die Frage ist nun wie sich der Selbstbehalt für A berechnet, um evtl. unterhaltspflichtig ggü. B zu werden. Inwiefern werden die Kinder angerechnet? Und die Abträge für während der Ehe gemachte Schulden (exkl. Haus-Kredit)?

Danke für Hinweise. Googlen bringt immer nur „Frau behält Kinder, Mann muss zahlen“… :frowning:

Gruß
finnie

hi

Schulden:

Unterhalt allgemein:

Kindesunterhalt:

Ehegattenunterhalt (egal ob Mann oder Frau :wink: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/ehegattenunterhalt/ehegattenunterhalt.php

Selbstbehalt:

Moin,

Googlen und lesen kann ich selbst :wink: danke

Meinen konkrete Frage:
Mit welchem Betrag werden Kinder angerechnet, wenn es um Selbstbehalt des evtl. unterhaltspflichtigen Ehegatten geht? Nimmt man hier einfach das aus der Düsseldorfer Tabelle, was der getrennt lebende Elter eigentlich an Unterhalt zahlen müsste? A leistet ja hier Unterhalt in Naturalien an die Kinder und stemmt auch noch den fehlenden Barunterhalt von B?

Gruß

Die meisten Unterhaltsrechner rechnen Dir den Fall doch aus.

Grob gesagt, wenn ihr zusammen genug Geld habt (kein Mangel):

A zahlt an B soviel, dass B nach Unterhaltsleistung für die Kinder noch fast so viel hat wie A.

A sollte also klären ob A wirklich unterhaltsplichtig für B ist, da der häufige Grund (Erziehung der Kinder) hier ja wegfällt und B (hoffentlich) nicht dem Staat zur Last fällt. Da sollte ggf. ein freiwilliger Verzicht von B doch möglich sein.

Zu klären, ob A unterhaltspflichtig ist, war Absicht dieser Frage :wink:
Verstehe ich dich richtig, dass A und B ihr Gehalt zusammenschmeißen, den Unterhalt für die Kinder abziehen und dann durch 2 teilen sollen?? Das wär ja super (für B) :wink:

Finnie

Aber davon stand doch Garnichts in der Urfrage. Das hängt doch u.A. davon ab, wie lange die Ehe bestand hatte, ob B arbeiten kann, welchen Lebensstandard sie gewohnt sind etc.

Es kann doch durchaus sein, dass B über dem Sozialhilfe-Satz liegt und entweder auf Zuwendung von A verzichtet, oder ein Gericht spricht ihm Unterhalt ab.

Wenn A Unterhalt zahlen muss, dann ist es eine andere Frage, in welcher Höhe, bzw. ob Netto der Betrag > 0 ist.