Hallo.Sohn aus 1.Ehe hat grad seine Lehre beendet—im Anschluß macht er gleich ein Fachabi-welches aber nicht auf den erworbenen Beruf aufbaut-an einer Fachoberschule…müssen wir immer noch den gesetzlichen Unterhalt zahlen–oder ist das mit dem Bafög abgegolten.Antrag hat er gestellt.
wie hoch ist der Mindestsatz an Bafög egal ob vom Staat oder von den Eltern finanziert.
danke
Hallo,
Unterhalt brauchen Sie nicht mehr zahlen…wuerde mal googeln…Bafoeg und abi
Lisa
wenn die erstausbildung zu Ende ist,dann wird kein unterhalt mehr bezahlt.
mfg
Sie brauchen nur eine Ausbildug finanzieren. Das haben Sie gemacht, also sind Sie da raus. Er kann Bafög beantragen und muss dieses später selber wieder zurück zahlen.
Hallo erst einmal. Nun fehlt mir die Altersangabe Deines Sohnes. Wenn Dein Sohn unter 25 Jahre alt ist, seit Ihr weiterhin (also bis zum 25.Lebensjahr) verpflichtet Unterhalt zu leisten. Wie hoch die Unterhaltszahlung ist kann ich Dir nicht erklären, dafür gibt es (Jugendamt, Jugendbehörde, Amtsgericht vor Ort) eine Tabellenliste . Es ist abhängig vom Alter des Kindes, eure mtl. Einkünfte, besteht Eigentum und wie lange euer Sohn gearbeitet hat. Er hat ein Recht auf Bildung, das kann ihm keiner verbieten. Mit dem BAFÖG ist so ein Problem, auch das ist von eurem Gehalt, Eigentum und die Anzahl eurer Kinder abhängig, ebenso vom Bundesland. Jedes Bundesland (es ist das Bundesland für zuständig, wo euer Sohn studieren oder zur Schule gehen wird, so wie, wo ihr wohnt) es ist sehr kompliziert und ihr müsst kämpfen. Ich habe euch die Basis dargestellt, vielleicht kommen noch andere Fakten dazu (wie zum Thema Scheidungskind, oder Gründung einer eigenen Familie). Solltet Ihr daran interessiert sein detaillierte Infos von mir zu erhalten, dann schreibt mir unter: [email protected].
Viel Glück euer Eberhard Weiß (es sind noch von mir sehr viele Fragen, die Ihr bei einer genauen Beratung mir beantworten müsst)
Fachoberschule im Anschluss an eine Ausbildung ist Bafög-fähig; die Höhe des Bedarfssatzes hängt von vielem ab: Wohnt der Sohn zu Hause, muss er sich selbst Krankenversichern? Bei auswärtiger Unterkunft und eigener KV beträgt der Satz Euro 528. Wird dieser Satz von Bafög gezahlt, muss kein Unterhalt gezahlt werden, sonst der Betrag, der bei Bafög als elterliches Einkommen vom Bezug abgezogen wird.
LG
figuralis
Für eine FOS gibt es im Regelfall nur dann Bafög, wenn für den Besuch eine abgeschlossene Berufasbildung Zugangsvoraussetzung ist (dass eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, reicht nicht aus). Genaue Angaben über Name und Ort der FOS wären hilfreich.
Hallo,
Unterhalt ist dann nicht mehr zu zahlen, da eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Ob dann noch Bafög, Kindergeld usw. gezahlt wird, ist fraglich, da er Vollzeit in seinem Beruf arbeiten könnte, oder?
Hallo! Die Eltern sind Unterhaltspflichtig bis das Kind eine Berufsausbildung absolviert hat. Weiter nicht. Bafög richtet sich nach dem Bedarf eines Studierenden und der wäre etwa 650 Euro.
wenn er seine Ausbildung abgeschlossen hat, sollte dich das alles nicht mehr interessieren. Dann soll er seinen Platz in dem erworbenen Gewerk einnehmen und seinen Unterhalt selbst bestreiten.
Und wenn du ihm was geben willst, wird dich keiner daran hindern.
Auch wenn Sohn ein Fachabitur anstrebt, welches nicht unbedingt auf dem erlernten Ausbildungsberuf basiert kann er Anspruch auf Unterhalt seinen Eltern gegenüber haben. Die Höhe richtet sich nach folgenden Faktoren:
Wohnt er zu hause? Fahrkostenhöhe? Sonstige schulische Kosten?
Bafög hängt vom jeweiligen Bundesland ab und kann bei den Landratsämtern bzw. Stadtbehörden erfragt werden.Bafög wird auch beim Unterhalt berücksichtigt. Für Schüler die bereits eine Ausbildung gemacht haben gibt es ein Weiterbildungsbafög das nicht elterneinkommensabhängig ist, Muss meistens zu 50 % zurückgezahlt werden. Aber wie gesagt ist das Bundeslandabhängig. Also bitte erkundigen.
Alles Gute
Solange der Sohn in der Ausbildung ist ( Schule, betriebliche Ausbildung, Studium ) sind die Eltern unterhaltspflichtig. Ein Wechsel der Fachrichtung ist dabei unerheblich. Erst wenn der Sohn nach einer dreijährigen Ausbildung drei Jahre gearbeitet hat, sind die Eltern aus dem Unterhalt raus und das BAföG wird elternunabhängig geleistet.
Viele Eltern meinen, dass sie raus sind, wenn das Kind 25 wird. Das ist nicht so !!! Im Extremfall studiert das Kind den Bachelor, den Master und dann macht es noch den Doktor - die Eltern müssen die ganze Zeit zahlen, selbst wenn das Kind älter als 30 wird.
Das BAföG rechnet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Für Sie und ihre Frau bleibt ein Freibetrag von 1600 €. Bei beispielsweise 2500 € Nettoeinkommen werden die 1600 € abgezogen , bleiben 900 € - 50 % werden als Freibetrag für den Studierenden abgezogen. Bleiben 450 € , die sie dem Sohn zahlen müssen, unter 25 bekommt er noch 150 € BAföG, über 25 kommt der KK-Beitrag hinzu von 70 €.
Die gleiche Prozedur macht man mit dem Einkommen der Mutter.
Evtl. kommen noch Freibeträge für Geschwister hinzu.
Der Höchstsatz BAföG liegt bei 600 € plus evtl. KK von 70 €.
ich hoffe ich konnte helfen
mfg
Stefaniel
Hallo AsTi (heißen Sie wirklich so?),
das ist ja eine Frage, aus der ich nicht schlau werde, zumindest nicht schlau genug, um da auch nur ansatzweise eine sinnvolle Antwort geben zu können.
Ein paar Informationen mehr müßten Sie schon schreiben.
Und es wäre nett, wenn Sie das auch verständlich und in sorgfältig geschriebenen Sätzen rüberbringen könnten. Einfach das geschriebene selbst nochmal gegenlesen und prüfen, ob man gerne selbst so eine Anfrage bekommen möchte und verstehen kann, worum es geht …
Hingeschludert hilft hier keinem weiter, dem Experten nicht und damit auch dem Fragesteller nicht.
Solche Fragen zum Beispiel.
- wie alt ist der Sohn?
- wohnt der Sohn in einer eigenen Wohnung?
- wenn nein, wo wohnt der Sohn, bei wem?
- wer ist „wir“ in der Anfrage?
(eine gemeinschaftliche Unterhaltsverpflichtung kenne ich nämlich nicht) - Eltern zahlen kein Bafög – oder was meinen Sie damit?
- was war das für eine Lehre?
- was ist das für ein Oberstufenzentrum?
- was ist gesetzlicher Unterhalt? Haben Sie eine Urkunde?
Oder was meinen Sie damit? - usw.
Bitte schildern Sie einfach Ihre Verhältnisse und die, in denen der Sohn lebt, dann kann man die Frage vielleicht beantworten.
Bitte bedenken Sie aber auch, daß wer-weiss-was.de keine Rechtsberatung ist und diese auch nicht ersetzen darf.
Vielleicht wäre ein Gang zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht das beste.
Eine Erstberatung kostet meiner Kenntnis nach max. 190 EUR, und die sind in den meisten Fällen gut angelegt im Verhältnis zu dem Geld, was man dann vielleicht nicht mehr bezahlen muß. Vorausgesetzt, man geht gut vorbereitet in das Gespräch und nicht so lax, wie Ihre Anfrage hier formuliert ist.
Ich wünsche viel Erfolg!
Gerne können Sie sich nochmal melden, dann aber bitte mit mehr Informationen.
Liebe Grüße
Andreas
Achso, P.S.: Ein Gruß und eine Unterschrift drunter wären nett gewesen.
Hallo,
der Höchstsatz Bafög liegt bei einem Bafög-Empfänger, der noch bei den Eltern mitversichert ist, bei ca. 580 EUR.
Wenn der Bafög-Antrag genehmigt wird, erhalten Sie/Ihr Sohn einen entsprechenden Bescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch der Elternanteil (gesplittet nach Vater und Mutter) am Bafög ist.
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
wieviel BAFöG er bekommt, sollte bei einem BAFöG-Spezialisten erfragt werden.
Im Normalfall unterliegen im angefragten Fall die Eltern keiner Unterhaltspflicht mehr.
Ausnahme wäre, wenn die Ausbildung gegen den Willen des Kindes gemacht worden wäre, er gesundheitliche Probleme mit dem Beruf hat o. ä.
Gruß