Unterhaltsfrage

Hallo wissende Gemeinde,

wer hat Rat für folgende Fragestellung:

Die Ehe von Herrn A und Frau B wurde vor ein paar Jahren geschieden. Der Versorgungsausgleich zugunsten Frau B hat stattgefunden. Herr A hat sowohl Trennungsunterhalt als auch nachehelichen Unterhalt geleistet. Gründe hierfür waren u.a. die lange Ehezeit sowie der erhebliche Unterschied zwischen A und B. Kinder sind keine im Spiel.

Seit mittlerweile 3 Jahren fließt vereinbarungsgemäß kein Geld mehr.

Diverse Gespräche im Bekanntenkreis ängstigen nun Herrn A in der Art, dass in Zukunft weitere Unterhaltsansprüche auf ihn zukommen, wenn z.B. Frau B erwerbsunfähig würde oder durch Arbeitslosigkeit Ansprüche an Sozialkassen entstehen, für die diese dann Regress an Unterhaltspflichtigen nehmen.

Nun die aufkeimenden Fragen:

  • sind diese Befürchtungen begründet?
  • wenn ja, was kann da auf Herrn A zukommen?
  • welche Eregnisse können das verhindern? (Herr A denkt dabei an eine neue Verheiratung von Frau B o.ä.)
  • was kann Herr A aktiv tun, um solche Ansprüche für die Zukunft zu verhindern?
  • muß Frau B hierzu etwas unterschreiben? Wenn ja, wie könnte Herr A es am geschicktesten anstellen, um diese zu erhalten?

Ring frei!
Bonsai

Hallo,

hatten vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Da haben die Ämter auch versucht an den EXmann ran zu gehen (Scheidung lag schon mehrere Jahre zurück) Der hat darauf hin nur mit den Schultern gezuckt und mal zurück gefragt, was das soll, schließlich sei das seine ExFrau und keine Verwandte.

Das Ergebnis: Es scheint zwischen geschiedenen Paaren tatsächlich keine Ansprüche etc. zu geben, welche durch Ämter und Behörden durchgesetzt werden könnten. Insbesonder im Hinblick auf Sozialamt etc, wenn sich Frau Arbeitslos meldet. …aber so sind sie halt die Amtsschimmel, man kanns ja mal versuchen, irgend ein Blöder wird sich schon finden ;o)

Korrektur
*hüstel*, also, da ist wohl noch ein Wort zu korrigiern:

Herr A hat sowohl Trennungsunterhalt als auch
nachehelichen Unterhalt geleistet. Gründe hierfür waren u.a.
die lange Ehezeit sowie der erhebliche Unterschied zwischen A
und B.

Natürlich ist hier der Einkommensunterschied gemeint. Die übrigen Unterschiede haben zur Scheidung geführt, tun aber hier nichts zur Sache :wink:

Bonsai

Hallo Du,

der erste Ehemann ist immer der Arsch (wenn ich das mal so sagen darf.)
Es liegt immer daran wielange ihr verheiratet ward, ob sie wegen Krankheit (schon während der Ehe gewesen?) Unterhalt verlangt…
Und natürlich wieviel du an Einkommen hast. Da gibt es so viele Aspekte die zu Berücksichtigen sind- und dann ist das auch immer so ein bischen dass „IM ERMESSEN DES RICHTERS“ Prinzip

Wenn das Familiengericht sagt das du keinen Unterhalt zahlen musst, heißt das noch lange nicht das ein Arbeitsamt oder Sozialamt sich nicht bei dir melden wird, wenn deine Ex von dort Hilfe erhält.

Das sind total unterschiedliche Gesetzt.

Gruß

Claudi

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