Unterhaltsfragen

hallo zusammen,
angenommen ein paar ist geschieden und hat zwei kinder aus der
geschiedenen ehe. ein erwachsenes und ein minderjähriges.
des weiteren hat der vater mit seiner neuen partnerin ein ganz kleines
kind. das „erwachsene“ kind ist fast 18. es erhält ab dem 18. geburtstag nicht mehr nur unterhalt von dem unterhaltspflichtigen vater, sondern auch von der mutter.
wie sieht es mit den beiden jüngeren kindern aus?
der vater muß ab dem 18. geburtstag seines ältesten kindes weniger
unterhalt an das älteste kind zahlen? erhöhen sich somit die unterhaltszahlungen für die beiden jüngeren kinder?
vielen dank im voraus für die antworten.
grüße, austral1a

Hallo,

stell Dir einfach mal folgendes vor:

Es gibt einen großen Kuchen (das Einkommen des Unterhaltszahlers). Der Unterhaltszahler muss bei Kräften bleiben, damit er das Geld für die Unterhaltsempfänger erwirtschaftet. Er bekommt vom Kuchen also 900 Euro (Selbstbehalt).

Der Rest des Kuchens wird dann auf die Kinder aufgeteilt. Die größeren Kinder bekommen mehr vom Kuchen als die kleinen Kinder, aber genau genommen bekommt jeder ein relativ gleich großes Stück.

Bekommt nun ein Kind - z. B. weil es volljährig wurde - ein kleineres Stück oder gar nichts mehr, wird (wenn bisher die Kinder nicht den vollen Unterhalt nach der DüTa bekommen haben) der Rest auf die anderen Kinder aufgeteilt, bis der volle DüTa-Betrag der Kinder erreicht ist.

Bleibt dann noch was übrig, bekommen die betreuenden Mütter, die nichtprivilegierten volljährigen Kinder den Rest.

Ohne dass wir den bisherigen Unterhalt und das Einkommen wissen, können wir also nicht sagen, ob die anderen Kinder jetzt mehr bekommen oder nicht.

Gruß
Ingrid