ein hallo an alle hiesigen Leser…
folgender Sachverhalt meinerseits:
meine Ehe wurde na 18 Jahren in 2005 geschieden ,
ein Sohn(heute 21) studiert derzeit,bezieht Bafög,bekommt nur Kindergeld v mir , keinen Unterhalt vom Vater o mir…
zweiter Sohn(heut 20) lebte damals weiter bei mir unter meiner Versorgung , unterzog sich seit 2008 einer Drogenentzugskur und lebt heute noch in dieser Gegend seiner Massnahme in einer WG mit gleichgesinnten , bezieht zur Zeit Kindergeld v mir, und unregelmäßigen Unterhalt seines Vaters und geht ungelernt dort arbeiten mit einem geringen Verdienst , wird derzeit no psychiatrisch betreut und von der KK dadurch finanziert.
Nun meine Frage: der Junior beklagt bei seinem Vater dessen unregelmäßigen Zahlungen, da er monatsbeginnend regelmäßige Kosten in der WG bezahlen muss; dieser teilte ihm laut letztem Telefonat mit, er sei nicht irgend ein Amt, wo man einfach jeden Monatsbeginn gleiche Raten zahlen könne und schlussendlich könnte seine Mutter genauso für seinen Unterhalt aufkommen wie er.
Laut Scheidungsurteil wurde ohne besondere Einschränkungen der ex-Mann für die Unterhaltszahlungen betitelt.
Wie sieht die Gesetzeslage hier heute für mich wirklich aus, ich konnte bisher nirgends ähnlich gelagerte Fälle finden.
Zu meiner Person: ich bin erneut verheiratet,bin freiberuflich selbstständig und erlange derzeit nur ein Kostendeckendes Einkommen. Da der Junior zumindest gegenüber seinem Vater Unterhalt eingefordert hat und dieser obige Aussage machte bin ich verunsichert , wie ich mich verhalten muss , da mir dies bisher nicht bekannt war.
Kann mir jemand dazu eine brauchbare Antwort zukommen lassen.Dazu möcht ich gern noch wissen, ob mein jetziger Mann (mit regelmäßigem Einkommen) zu Zahlungen mit herangezogen werden könnte, er hat selber Unterhalt für ex-Frau und 1Kind zu leisten.
Ich danke allen schonmal, die sich die Mühe einer Antwort machen.
LG , dir Rina
