Unterhaltsfragen

ein hallo an alle hiesigen Leser…
folgender Sachverhalt meinerseits:
meine Ehe wurde na 18 Jahren in 2005 geschieden ,
ein Sohn(heute 21) studiert derzeit,bezieht Bafög,bekommt nur Kindergeld v mir , keinen Unterhalt vom Vater o mir…
zweiter Sohn(heut 20) lebte damals weiter bei mir unter meiner Versorgung , unterzog sich seit 2008 einer Drogenentzugskur und lebt heute noch in dieser Gegend seiner Massnahme in einer WG mit gleichgesinnten , bezieht zur Zeit Kindergeld v mir, und unregelmäßigen Unterhalt seines Vaters und geht ungelernt dort arbeiten mit einem geringen Verdienst , wird derzeit no psychiatrisch betreut und von der KK dadurch finanziert.
Nun meine Frage: der Junior beklagt bei seinem Vater dessen unregelmäßigen Zahlungen, da er monatsbeginnend regelmäßige Kosten in der WG bezahlen muss; dieser teilte ihm laut letztem Telefonat mit, er sei nicht irgend ein Amt, wo man einfach jeden Monatsbeginn gleiche Raten zahlen könne und schlussendlich könnte seine Mutter genauso für seinen Unterhalt aufkommen wie er.
Laut Scheidungsurteil wurde ohne besondere Einschränkungen der ex-Mann für die Unterhaltszahlungen betitelt.
Wie sieht die Gesetzeslage hier heute für mich wirklich aus, ich konnte bisher nirgends ähnlich gelagerte Fälle finden.
Zu meiner Person: ich bin erneut verheiratet,bin freiberuflich selbstständig und erlange derzeit nur ein Kostendeckendes Einkommen. Da der Junior zumindest gegenüber seinem Vater Unterhalt eingefordert hat und dieser obige Aussage machte bin ich verunsichert , wie ich mich verhalten muss , da mir dies bisher nicht bekannt war.
Kann mir jemand dazu eine brauchbare Antwort zukommen lassen.Dazu möcht ich gern noch wissen, ob mein jetziger Mann (mit regelmäßigem Einkommen) zu Zahlungen mit herangezogen werden könnte, er hat selber Unterhalt für ex-Frau und 1Kind zu leisten.
Ich danke allen schonmal, die sich die Mühe einer Antwort machen.

LG , dir Rina

Hallo Rina, der monatlich Eigenbedarf (Selbstbehalt) liegt bei bei Dir bei 1000,- Euro. (siehe Düsseldorfer Tabelle) Der jüngere Sohn ist über 18 Jahre, nicht mehr oder nicht in einer Aus- und Weiterbildung, erwerbs- bzw. teilerwerbsfähig. Wenn sein Eigenbedarf durch seine Teilerwerbstätigkeit nicht ausreicht hat er Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II. Hier in NRW sind das monatlich 359,- Euro und eventuell 10% vom Regelsatz für krankheitsbedingte Mehraufwendungen plus dem Anteil der Warmmiete in der WG.

Gruß blackdaniel

Hallo,

also die Sachlage hört sich etwas schwierig an.

Als erstes ist es so, dass ab dem 18. Geburtstag beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. Selbst dann sogar, wenn das Kind noch im haushalt eines Elternteils lebt.

Der Unterhalt für 18-jährige wird berechnet aus dem Einkommen beider Eltern, diese müssen dann eben je nach Verdienst verhältnismäßig gezahlt werden.

Nun gibt es aber auch Situition der Unbilligkeit, in denen ein Elternteil keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Dazu gehören evt. eine Drogenabhängigkeit oder eben wenn man sich keinen Ausbildungsplatz sucht. Das Einkommes des Kindes mindert übrigens auch den Unterhaltsanspruch.

Also sehr kompliziet, da es wirklich genau auf die Umstände ankommt.

Habe ich richtig verstanden, dass der Vater noch ein Kind hat und eine Ex-Frau? Ist dieses Kind minderjährig oder ein priveligiertes volljähriges Kind (definition siehe hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/privilegier…), muss der Vater zuerst diesem Kind den vollen Unterhalt gewähren. 900 € ist der Selbstbehalt, alles andere wird für den Unterhalt verwendet. Der Mindestunterhalt für ein Kind ab 12 beträgt z.b. 334 €, wenn danach noch etwas übrig bleibt, würde ihr Sohn vielleicht noch etwas bekommen.

Hier stehen auch nochmal Infos dazu:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab…

Wenn noch Fragen haben, fragen Se ruhig. Um so mehr Informationen, um so besser kann man Antworten.

LG Kathatr

Hallo,

als die Scheidung und das Unterhaltsurteil gesprochen wurden, waren beide Kinder noch minderjährig gewesen. Der Elternteil der die Kinder nicht betreut muss dann den Barunterhalt bezahlen.

Das ändert sich ab der Volljährigkeit. Volljährige Kinder bekommen von keinem Elternteil mehr den Betreuungsunterhalt, somit sind BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig. Soweit stimmt es also, wenn der Vater sagt, dass Du auch bezahlen musst.

Jetzt stellt sich die Frage ob die Eltern zahlen KÖNNEN. Der Selbstbehalt - also was einem Elternteil verbleiben muss - ist bei volljährigen Kindern je Elternteil 1.100 Euro im Monat.

Minderjährige leibliche Kinder, ehemalige und aktuelle Ehefrauen und betreuende Mütter gehen volljährigen Kindern (die nicht eine allgemeinbildende Schule besuchen) vor. Nur wenn diese voll nach der Düsseldorfer Tabelle befriedigt sind, müssen Eltern vielleicht noch für ein volljähriges Kind bezahlen.

Der Vater muss über den Daumen gepeilt (da ich ja das Alter des dritten Kindes und die Unterhaltspflicht gegenüber der Ex-Frau nicht kenne) ca. 2.800 bis 3.000 (vermutlich noch mehr) Nettoeinkommen haben, bevor er an eines der anderen volljährigen Kinder Unterhalt bezahlen kann.

Dass er kaum eine Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern hat ersehe ich daraus, dass der andere Sohn nur BAFöG und keinen Unterhalt bekommt. BAFöG-Amt prüft ob Eltern Unterhalt bezahlen können.

Auch muss man volljährigen Kindern nur Unterhalt bezahlen wenn sie nicht in der Lage sind, eigenes Einkommen zu erwirtschaften. Also wenn sie sich in der Ausbildung (oder im Studium/Gymnasium o. ä.) befinden oder wenn sie arbeitsunfähig erkrankt oder behindert sind.

Das scheint auf den 20-Jährigen nicht zuzutreffen. Somit dürfte auch hier keine Unterhaltspflicht der Eltern mehr bestehen. Ob Drogen-/Alkohol/Medikamentenmißbrauch zur unterhaltsberechtigten Krankheit zählen, wage ich zu bezweifeln. Das sind keine Krankheiten, die vermeidbar sind.

Sohn sollte sich einen ordentlichen Vollzeitjob suchen und bis dahin bei Hartz IV melden. Eventuell bekommt er da Geld aufgestockt, falls das Krankengeld nicht reicht. Ob die psychiatrische Betreuung - die ja meist nur ein bis zwei Stunden pro Woche ist - ausreicht um hier eine Unterhaltsbedürftigkeit fest zu machen, wage ich zu bezweifeln.

Ohne genaue Details zu kennen, sieht es für mich aus, als müsste der Vater keinen Unterhalt mehr bezahlen.

Gruß
Ingrid

hallo rina ,

als erstes ,kann ich dich beruhigen dein jetziger ehemann kann nicht zu zahlungen heran gezogen werden .

unterhaltszahlungen für kinder sind bis zum 18 lebensjahr verpflichtend …aber als eltern ist man über das 18 lebensjahr hinaus zu unterhalt verpflichtet (normalerweise muss immer das elternteil unterhalt zahlen bei dem das kind nicht dauerhaft lebt)

befindet sich das kind in einer ausbildung oder studium muss bis desen beendiguung sogenannter „barunterhalt“ gezahlt werden (der sich aus dem einkommen der eltern errechnet) dieser „barunterhalt“ muss aber von dem kind selbst beim zuständigen gericht eingefordert werden!

auch hier gibt es zwei möglichkeiten …dein sohn stellt einen förmlichen antrag beim gericht …dieser antrag wird dann geprüft und errechnet anhand der unterlagen die dein exmann einreichen muss !
zweite möglichkeit wäre das dein sohn zu einem anwalt geht (für familienrecht) und der stellt die nötigen anträge bei gericht (beide möglichkeiten kosten kein geld da die möglichkeit besteht prozesskostenbeihilfe zu beantragen)

nachteil der beiden möglichkeiten ist …es dauert ewigkeiten bis das alles durch ist!

die schnellste variante wäre ,das ihr beiden zum jugendamt geht …die haben mehr möglichkeiten und auch kürzere laufwege -das heist …sie bekommen bekommen im eilverfahren einen unterhaltstitel erwirkt und der ist 30 jahre lang vollstreckbar —das heist wenn der ex nicht zahlt kann 30 jahrelang kontopfändung betrieben werden bis dein sohn sein geld was ihm zusteht hat!

und mit der ausrede „ich bin doch kein amt…usw“ kann er sich nicht vro seiner verantwortung drücken !

wenn er nicht freiwillig zahlt dann gibt es nur die drei oben beschriebenen wege…allerdings sage ich dir jetzt schon das alles seine zeit braucht bis das alles beschlossen ist …also überlegt euch zusammen wie ihr vor gehen wollt --ganz wichtig ist das dein sohn selbst die anträge stellen muss und nicht du !
ich wünsche dir viel kraft,gedult und durchhaltevermögen …alles gute und liebe grüss nancy

Hallo Ingrid, oder wie der/ein Name wirklich ist,…

erstmal vorab herzlichen dank soweit, hat mir schon mächtig weiter geholfen die antwort,…

beigefügt hier noch erfragte info´s

mein ex-mann hat ein kind mit seiner neuen freundin ,wird dieses jahr 2, lebt in eheähnlicher Gemeinschaft.

mein ehemann jetzt hat eine ex-frau mit unterhalt sowie sein leibliches kind,bei der Ex lebend, mit Unterhalt zu versorgen.

ich selber erwirtschafte mit meiner kleinen ein-mann-firma nicht einmal den selbstbehalt f mich, alles nur kostendeckend derzeit;
mein jetziger Mann hat sicheres regelmäßiges Einkommen.
mein großer Sohn erhält bafög und Kindergeld, keinen Unterhalt v seinem Vater(hat der Vater ihm so beigebracht!)
mein Junior, ist no nicht ausgebildet, arbeitet ungelernt in einer Firma mit geringem Einkommen unterhalb 800 € und bezieht unregelmäßigen Unterhalt seines Vaters bisher und Kindergeld meinerseits ;ist derzeit noch in psychiatrischer Behandlung für eine Weile(findet den Fuss nicht in den Alltag!); wohnt in einer WG , dort teilt man sich Kosten für Versorgung.Bekommt keinerlei Mietkosten-zuschüße o ä…(wußtre auch nicht, daß er das beantragen kann, da er nie den Kopf frei hatte und daheim nichts mitbekommen hat, jetzt allein dasteht und zwi uns 700 km liegen)
meines Mannes Tochter ist noch Schülerin (16Jahre alt),geht demnächst hoffentlich in Ausbildung,bekommt Unterhalt und Kindergeld

soweit erstmal dazu… bin jetzt auf arbeit…wünsche einen guten Tag noch…LG , Rina

hallochen nancy,
danke vielmals für die info´s , das bringt mich ein ganzes stück weiter
werde gleich einen brief an meinen junior aufsetzen , da er leider 700km entfernt wohnt und von all dem keinerlei ahnung hat, da er daheim nichts v irgendwelchen ämtern und möglichkeiten kennengelrnt hat geschweige denn selbst in derartige aktionen verfällt, da ihm derzeit noch überhaupt der normale alltag schwer fällt, ists erst seit nem jahr clean, leider…

naja…

danke dir und bisn froh, hier solche info´s bekommen zu können

dir noch eine angenhehme woche dann mal,…glg , Rina

Vielen herzlichen Dank , deine Info hat mir auch sehr geholfen…
bis auf ein weiteres mal,…glg , Rina

Hallo Rina,

ich heiße tatsächlich Ingrid. :smile:

mein ex-mann hat ein kind mit seiner neuen freundin ,wird
dieses jahr 2, lebt in eheähnlicher Gemeinschaft.

Somit muss Dein Exmann an das 2-Jährige Kind und an die betreuende Mutter Unterhalt bezahlen. Diese Unterhaltszahlungen - auch wenn er sie durch das Zusammenleben in Naturalien leistet - geht dem Unterhalt an volljährigen Kindern vor.

Nur wenn der Ex nach Selbstbehalt und diesen Unterhaltszahlungen noch Geld übrig hat, muss er an die volljährigen Kinder Unterhalt bezahlen.

mein ehemann jetzt hat eine ex-frau mit unterhalt sowie sein
leibliches kind,bei der Ex lebend, mit Unterhalt zu versorgen.

Dein jetziger Ehemann spielt bei allem keine Rolle. Er kann Millionär sein, deswegen musst Du nicht mehr Unterhalt an die volljährigen Kinder leisten.

Die Kinder sind volljährig und damit ziemlich am Ende der Unterhaltsempfänger.

ich selber erwirtschafte mit meiner kleinen ein-mann-firma
nicht einmal den selbstbehalt f mich, alles nur kostendeckend
derzeit;

Erst wenn Du 36 Monate rückwärts im Durchschnitt mehr als 1.100 Euro verdienst, wirst Du Unterhalt an die volljährigen Kinder leisten müssen.

mein großer Sohn erhält bafög und Kindergeld, keinen Unterhalt
v seinem Vater(hat der Vater ihm so beigebracht!)

Das hat auf jeden Fall das BAFöG-Amt nachgerechnet. Auch wenn sich Eltern und Kind auf keinen oder wenig Unterhalt einigen, nimmt das BAFöG-Amt darauf keine Rücksicht.

Wenn Eltern zahlen KÖNNEN und sie mit dem Kind etwas anderes vereinbaren, kürzt BAFöG einfach das Geld.

mein Junior, ist no nicht ausgebildet, arbeitet ungelernt in
einer Firma mit geringem Einkommen unterhalb 800 €

wenn er Hartz-IV-Empfänger wäre, hätte er kaum mehr Geld als 800 Euro plus Kindergeld.

und bezieht
unregelmäßigen Unterhalt seines Vaters bisher und Kindergeld

Das Kindergeld steht ihm zu, der Vater muss schon wegen der Höhe des eigenen Einkommens des Kindes keinen Unterhalt bezahlen. Junior soll freudig die unregelmäßigen Zahlungen annehmen und sich liebevoll bedanken.

Studenten bekommen höchstens 640 Euro Unterhalt incl. dem Kindergeld.

ist derzeit noch in psychiatrischer Behandlung
für eine Weile(findet den Fuss nicht in den Alltag!); wohnt in
einer WG , dort teilt man sich Kosten für Versorgung.Bekommt
keinerlei Mietkosten-zuschüße o ä…(wußtre auch nicht, daß
er das beantragen kann, da er nie den Kopf frei hatte und
daheim nichts mitbekommen hat, jetzt allein dasteht und zwi
uns 700 km liegen)

Den Kopf muss er dafür frei machen. Natürlich ist das Ausfüllen von Formularen und das Laufen zu Behörden schwieriger als bei den Eltern die Hand aufzuhalten. Hilft aber nichts, er muss das tun.

Gruß
Ingrid