hallo,
bin seid jahren geschieden und zahle seid dem auch unterhalt für meine drei jungs von 750 € monatlich. ich selber verdiene seid diesen monat nur 1420 € netto aber habe bisher noch keinen anlass gesehen den unterhalt zu kürzen da ich nicht will dass meine exfrau vorschuss bekommt den ich dann irgendwann wieder zurückzahlen muss. nun meine eigentliche frage. ich will meine freundin heiraten die eine tochter von 17 jahren hat. sie verdient offiziel ca 700 € in teilzeit und 400 € durch nebenjob plus kindergeld. was passiert wenn wir heiraten und ich dadurch in steuerklasse 3 gerate? rechnen die den verdienst meiner freundin mit an und muss ich dann noch mehr zahlen?? danke für euer hilfe
Hallo,erstmal ist es so das du ein Selbstbehalt hast.
Dann bin ich mir nicht ganz sicher,ob du,wenn du mit deiner Freundin in einer eheänlichen Gemeinschaft lebst,nicht auch deine Freundin mitzahlen muss,mach dich da nochmal schlau.Was ich aber sagen kann ist das du,wenn sich deine Steuerklasse ändert du möglicherweise auch mehr Unterhalt zahlen mußt,natürlich auch hier nur bis zum Selbstbehalt.
hallo,
nun wenn ich 750 € zahle und nur 1400 € verdiene liege ich ja schon unter dem selbserhalt von 900 € oder?? wie sieht es denn aus wenn man vor einer heirat gütertrennung vereinbart, ist sie dann aussen vor??
Hallo,
ich würde einen Steuerberater fragen, welche Konstellation da die Beste ist. Es ist richtig, dass die Exfrau von der Steuerklasse III profitieren würde, da der Kindesunterhalt vom Nettolohn berechnet wird. Ob dieser dann aber höher ausfällt als die zzt. eh schon gezahlten 750 EUR kann ich hier natürlich nicht beurteilen. Es gäbe aber auch noch die Möglichkeit, dass beide Steuerklasse IV nehmen.
Deine neue Frau ist in keinem Falle Deinen Kindern aus 1. Ehe unterhaltsverpflichtet, so wie auch ihrem Kind nicht unterhaltsverpflichtet bist.
LG
äh, zu kompliziert, sorry, ich glaube, Du solltest Dich professionell beraten lassen, sieht aber alles eher danach aus, dass Du momentan zuviel zahlst, bei einem Selbstbehalt von ca. 1000 Euro, die Heirat macht da den Bock wohl auch nicht fett, da Deine Zukünftige wenig verdient und ja noch die Tochter zu versorgen hat !?
du kommst in Steuerklasse drei und wenn die Kinder dein er neuen Frau bei dir auf der Steuerkarte stehen, wird von dem Gehalt gerechnet. Da deine Frau verdient wird nicht angerechnet, dass du für sie ja auch aufkommen müsstest. Es wird sich also nicht erhöhen, da du ohnehin schon zu viel bezahlst(was deinem Einkommen Angeht).
L.G.
Agnes
Hallo
deine Freundin (Frau) wird direkt nichts bezahlen müssen und ihr Einkommen wird auch nicht berücksichtigt.
Was aber passieren wird ist folgendes:
Durch deine Hochzeit und der Steuerklasse 3 hast du mehr Netto. Das wird zusätzlich berücksichtigt werden.
Das kennst du mit einem Lohnprogrammm mal selber ausrechnen.
Außerdem kann dir auch ein Wohnvorteil unterstellt werden, ein sogennates fiktives Einkommen. Man geht in der Rechtssprechung einfach davon aus, dass du Vorteile hast, wenn du mit jemandem zusammen wohnst.
Wenn du du dann in eine andere Klasse der Düsseldorfer Tabelle kommst, hätten deine Kinder auch höhere Ansprüche.
Müsst ihr mal durchrechnen.
hallo,
bin seid jahren geschieden
Gruß und zahle seid dem auch unterhalt
für meine drei jungs von 750 € monatlich. ich selber verdiene
seid diesen monat nur 1420 € netto aber habe bisher noch
keinen anlass gesehen den unterhalt zu kürzen da ich nicht
will dass meine exfrau vorschuss bekommt den ich dann
irgendwann wieder zurückzahlen muss. nun meine eigentliche
frage. ich will meine freundin heiraten die eine tochter von
17 jahren hat. sie verdient offiziel ca 700 € in teilzeit und
400 € durch nebenjob plus kindergeld. was passiert wenn wir
heiraten und ich dadurch in steuerklasse 3 gerate? rechnen die
den verdienst meiner freundin mit an und muss ich dann noch
mehr zahlen?? danke für euer hilfe
Ja,eine Gütertrennung macht hier Sinn.Man dürfte sie dann nicht mehr belangen.
hallo,
nun wenn ich 750 € zahle und nur 1400 € verdiene liege ich ja
schon unter dem selbserhalt von 900 € oder?? wie sieht es denn
aus wenn man vor einer heirat gütertrennung vereinbart, ist
sie dann aussen vor??
hallo,
ich weiss nicht, ob steuerklasse 3 bei dir zu so einer gravierenden einkommensänderung führt?! das würde mich persönlich jetzt nicht so verunsichern!
ich meine aber schon gehört zu haben, das selbst im fall einer lebenspartnerschaft mit gemeinsamer wohnung - rein therorethisch - das einkommen vom partner zu einem gewissen prozentsatz mit eingerechnet werden „kann“. muss aber so nicht stimmen.
hoffe das du hier eine etwas genauere auskunft bekommst!
gruss und alles gute
hallo,
bin seid jahren geschieden und zahle seid dem auch unterhalt
für meine drei jungs von 750 € monatlich. ich selber verdiene
seid diesen monat nur 1420 € netto aber habe bisher noch
keinen anlass gesehen den unterhalt zu kürzen da ich nicht
will dass meine exfrau vorschuss bekommt den ich dann
irgendwann wieder zurückzahlen muss. nun meine eigentliche
frage. ich will meine freundin heiraten die eine tochter von
17 jahren hat. sie verdient offiziel ca 700 € in teilzeit und
400 € durch nebenjob plus kindergeld. was passiert wenn wir
heiraten und ich dadurch in steuerklasse 3 gerate? rechnen die
den verdienst meiner freundin mit an und muss ich dann noch
mehr zahlen? danke für euer hilfe
kann ich nicht zu sagen
hallo,
soweit ich informiert bin,hast du einen Selbsterhalt von 900 oder 1000€
deine kids aus erster ehe haben immer vorrang
bin in der hinsicht kein experte sorry
lg
Hallo,
zum einen beglückwünsche ich Sie zu Ihrer bevorstehenden Eheschliessung, zum anderen denke ich immer es ist eine Sache der persönlichen Einigung, da Sie derzeit Steuerklasse 1 haben und dann bei Steuerklasse 3 sich finanzielle besser stehen, würde ich versuchen mich mit Ihrer Exfrau zu einigen, das Sie weiterhin der Zahlungsverpflichtung von 750 Euro nachkommen.
Ihre jetzige Freundin wird finanziell nicht mit angerechnet, Ihr Einkommen ist nicht ausschlaggebend.
Viele Grüße
Y.Dosse
Ob ihr verheiratet seit oder nicht ist egal. Wenn ihr zusammen wohnt ,dann werden 15% der Frau angerrechnet.Da ihr zusammen in der Miete und so weiter spart.Das Kind wird aber auch abgezogen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke schon das Ihr Gehalt mit angerechnet wird.
Dazu kann ich Dir leider keine Antwort geben. Schau doch mal bei jem. der Unterhalt als „Experte“ angegeben hat.
LG